A 79 Unterjährige Information über die Umsetzung von Bauinvestitionen

Fraktion DIE LINKE

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat erhält bis zum 30.08. eines jeden Jahres von der Verwaltung eine unterjährige Information über die Durchführung/Verschiebung/Nichtdurchführung von Bauinvestitionen zur Umsetzung der beschlossenen Haushaltssatzung. Eine Aufstellung der Einzelmaßnahmen, inklusive Soll/Ist-Abgleich des Finanzierungsvolumen, ist unter anderem Bestandteil der Information.

Begründung:

Gemäß § 28/2 der Sächsischen Gemeindeordnung (Aufgaben des Gemeinderates) überwacht der Stadtrat die Ausführung seiner Beschlüsse. Dies gilt vor allem auch für die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen, laufenden Haushaltssatzung. Die bisherige Information zur Haushaltsdurchführung ist wichtig, aber aus unserer Sicht nicht ausreichend, um dem gerecht zu werden. Gleiches gilt für die Feststellung der Jahresrechnung, die ca. 17 Monate nach Ende des betreffenden Haushaltsjahres dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird sowie der Aufstellung zu den Haushaltsausgabenresten, welche ca. nach 9 Monaten nach dem Ende des betreffenden Haushaltsjahres den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Information vorliegt.

Unter anderem im Jahr 2008 wurden in der Haushaltssatzung beschlossene Bauinvestitionen in Höhe von 13,915 Mio. Euro (2006: 22,5 Mio. Euro, 2007: 17,37 Mio. Euro) nicht ausgeführt.
Im Sinne von Haushaltsklarheit und -wahrheit fordern wir daher zumindest Information über den Stand der geplanten Bauinvestitionen im laufenden Jahr bis zum 30.08. auf der Basis der beschlossenen Haushaltssatzung. Vor allem ist von Interesse, welche der Maßnahmen nicht oder verspätet erfolgen. Wir bitten um künftige Aufstellung u. a. von Einzelmaßnahmen, inklusive Finanzierungsvolumen.

 

Zum Formular

Der Antrag wurde auf der Ratsversammlung vom 18.05.2011 mit Änderungen beschlossen.