A 52 Informationsbroschüre zu den von der Kommune zu erbringenden Leistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Fraktion DIE LINKE

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Informationsbroschüre zu den Regelungen in Leipzig für die von den Kommunen zu erbringenden Leistungen nach den §§ 16, 22 und  23 des SGB II erarbeiten zu lassen. Dieses Informationsfaltblatt soll Erwerbslosen bei der Antragsstellung ausgehändigt und in den Bürgerämtern als Informationsmaterial für die Bürger ausgelegt werden, um der Informationspflicht der Kommune gegenüber den betroffenen Bürger nachzukommen.

 
Begründung:

Die meisten Unklarheiten zu den Regelungen im SGB II gibt es zu den von den Kommunen zu erbringenden Leistungen. Der Grund dafür dürfte darin liegen, dass die entsprechenden Bestimmungen entweder gar nicht oder nur unvollständig bekannt sind. Viele Missverständnisse und Konflikte könnten ausgeräumt werden, wenn die Leipziger Bestimmungen zu den von den Kommunen zu tragenden Leistungen nach dem SGB II in einem leicht verständlichen Informationsblatt zusammengefasst würden. Dadurch könnte der zeitliche Beratungsaufwand in der ARGE gemindert und möglicherweise die Anzahl von Widersprüchen und Klagen gesenkt werden.

 Zu folgenden Leistungen soll in der Informationsbroschüre informiert werden:

1. § 16 SGB II kommunale Eingliederungsleistungen
a. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege behinderter Angehöriger
b. die Schuldnerberatung
c. die psychosoziale Betreuung
d. die Suchtberatung

2. § 22 SGB II Kosten der Unterkunft
a. Angemessenheitskriterien für die KdU nach der Größe der BG gestaffelt
b. Möglichkeit der 110 % Regelungen
c. Kostensenkung bei unangemessenen Kosten der Unterkunft
d. Umzugskosten
e. Renovierungskosten
f. Warmwasserregelung

3. § 23 SGB IIL Absatz (3) abweichend Erbringung von Leistungen, hier Leistungen für
a. Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich der Hausgeräte
b. Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaften und Geburt sowie
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

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Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2010 angenommen.