A 377 Offenhalten der Geschäfte in den Stadtteilen an einem Sonntag im Jahr - Neufassung

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Das Offenhalten der Geschäfte in den Stadtteilen anlässlich von Stadtteilfesten, besonderen Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen wird gestattet.
Auf Antrag erfolgt eine Einzelfallentscheidung.

Begründung:

Die Geschäfte in der Innenstadt dürfen lt. Ratsbeschluss RB/III 1444/03 vom 15.10.2003 viermal im Jahr an einem Sonntag geöffnet werden. Davon sind die Geschäfte in den Stadtteilen ausgenommen. Das kann man als eine Ungleichbehandlung der Einzelhändler in Leipzig ansehen. Auch die Einzelhändler in den Stadtteilen bedürfen einer Wirtschaftsförderung durch Teilhabe an besonderen Ereignissen in ihrem Einzugsbereich. Die Einzelhandelsgeschäfte tragen maßgebend zu einer lebendigen lebenswerten Wohnqualität bei. Es bedarf aller Anstrengungen, dies in den Stadtteilen zu bewahren.

Aktueller Stand:

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