A 372 Zuzahlungen für Sozialhilfeempfänger im Zuge der so genannten Gesundheitsreform

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. sich in Bund und Land dafür einzusetzen, dass Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von der Praxisgebühr sowie Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und stationäre Behandlungen frei gestellt werden;

2. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Stadt Leipzig bereit ist, den Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt einen finanziellen Ausgleich für die unter 1. genannten Zuzahlungen zu gewähren.

Begründung:

Seit 1. Januar d. J. haben auch Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Vollzug der so genannten Gesundheitsreform Zuzahlungen bis zu zwei Prozent (bis zu 1 Prozent bei schwerwiegend chronisch Kranken) zu leisten. Das bedeutet faktisch eine Absenkung des Eckregelsatzes der Sozialhilfe und damit eine Verschlechterung der materiellen Lebenslage der Betroffenen. Obwohl darüber noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist, dürfte es ab 1. Juli auch nicht zu der traditionellen Anhebung des Regelsatzes, über die der Freistaat Sachsen zu entscheiden hat, kommen, weil es in diesem Jahr auch keine Rentensteigerung geben wird.

Mittlerweile gibt es bereits erste juristische Auseinandersetzungen in dieser Angelegenheit. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mit einer einstweiligen Anordnung bestimmt (AZ: 4 B 64/04), dass Rezeptgebühren und Praxisgebühren vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden müssen. Damit widersprach dieses Verwaltungsgericht ausdrücklich dem Bundesgesetzgeber, der bekanntlich bestimmt hat, dass derartige Zuzahlungen aus dem Regelsatz der Sozialhilfe zu entrichten seien.

Aktueller Stand:

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