A 346 Leipzig fordert eine höhere Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für die Bezieher von ALG II

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat zu Leipzig kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 07. Oktober 2009 auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode beschlossen hat, die Bundesbeteili-gung an den KdU für Bezieher von ALG II von derzeit 26 Prozent bundesdurchschnittlich auf 23,6 Prozent abzusenken. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle der Stadt Leipzig von vermutlich 3,6 Millionen Euro führen zur weiteren Aushöhlung der im Grundgesetz ga-rantierten kommunalen Selbstverwaltung.

2. Der Stadtrat zu Leipzig fordert die neue Bundesregierung stattdessen auf, die Berechnungs-formel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU unverzüglich zu ändern und zukünftig von der tatsächlichen Kostenentwicklung auszugehen.

3. Der Stadtrat zu Leipzig appelliert an den Sächsischen Landtag, der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.

4. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich in allen ihm zugänglichen Gremien für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Be-rechnungsgrundlage einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orien-tiert. Dem Stadtrat zu Leipzig ist über jene Aktivitäten regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro jährlich sorgen. Im Jahr 2010 ist hingegen mit einem weiteren Anstieg bei den Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger und -Empfängerinnen zu rechnen. Durch die Absenkung der Bundesbeteiligung und der zu erwartenden Zunahme der Ausgaben für Unterkunftskosten von 14 bis 16 Milliarden Euro ist eine Mehrbelastung von 2 Milliarden Euro zu befürchten. Würde sich die Bundesbeteiligung nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an den tatsächlichen Kosten orientieren, dürfte diese nicht abgesenkt, sondern müsste auf ca. 38 Prozent erhöht werden. (Angaben nach den Werten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes)

Aktueller Stand:

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