A 258 Festsetzung der Kosten der Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzeptes

Fraktion DIE LINKE

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zeitnah die Kriterien der Angemessenheit für die Kosten der Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzeptes neu zu erstellen.

Begründung:

Die im Juni 2011 festgelegte Richtlinie für die Kosten der Unterkunft entspricht nicht den Anforderungen des vom Bundessozialgericht festgelegten schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft.

Das Bundessozialgericht fordert unter anderem eine breite Datenbasis als Grundlage für die Ermittlung der Kosten der Unterkunft. Dies ist für die im Juni 2011 in Kraft getretene Richtlinie nicht erfolgt. Als Datengrundlage diente vor allem die Datenbank des Jobcenters der Wohnungen von Beziehern von SGB II-Leistungen sowie die Zuarbeiten der Wohnungsgenossenschaften und der LWB. Diese Datengrundlage entspricht nicht der vom Bundessozialgericht geforderten breiten Datengrundlage.

Die faktische Beweislastumkehr auf die Betroffenen, den Nachweis darüber zu führen, dass nicht genügend Wohnraum in der Stadt Leipzig vorhanden ist, der den Angemessenheitskriterien der Leipziger Richtlinie entspricht, ist rechtlich zumindest äußerst bedenklich. Hier ist die Kommune gefordert, den Nachweis darüber zu führen, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist.

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