A 258 Einrichtung eines Pflegestützpunktes bei der Stadtverwaltung

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass in Sachsen die Möglichkeit der Einrichtung von Pflegestützpunkten bei den Verwaltungen der Kommunen geschaffen wird.

2. Nach Erlass eines entsprechenden Landesgesetzes wird bei der Stadtverwaltung ein Pflegestützpunkt eingerichtet.

Begründung:

Am 13. März 2008 hat der Bundestag das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet, das demnächst auch den Bundesrat passieren dürfte. Den Bundesländern ist die Möglichkeit gegeben, per Gesetz die Einrichtung von Pflegestützpunkten zuzulassen. Solche Pflegestützpunkte, so auch die Position des Deutschen Städte- und Gemeindetages, können durchaus hilfreich sein, haben aber nur dann Sinn, wenn sie in der Trägerschaft der Kommunen sind. Vor allem geht es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darum, eine neutrale Anlaufstelle zu finden, wo sie Hilfe und Beratung erhalten, um den für sie geeigneten Leistungsanbieter zu finden. Außerdem erhielte die Stadt damit eine gewisse Steuerungsmöglichkeit im Interesse von Betroffenen, aber mittel- und langfristig auch des städtischen Haushaltes.

Geänderter Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Staatsregierung dafür einzusetzen, dass das Land Sachsen zeitnah eine Entscheidung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten trifft und die entsprechende Regelung erlässt.

Aktueller Stand:

halb