A 25 Einführung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen

Fraktion DIE LINKE

Der Oberbürgermeister prüft die Einführung einer Kulturförderabgabe in Höhe von
5 Prozent der Nettoeinnahmen für Übernachtungen des Leipziger Hotelgewerbes, so wie das bereits in Weimar und Köln realisiert wird bzw. geplant ist.


Begründung:

Gemäß Artikel 105 GG kann die Stadt eine kommunale Aufwandsabgabe der Hoteliers erheben. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde der Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das bedeutet auch für die Stadt Leipzig erhebliche Mindereinnahmen. Dies führt jedoch weder zu den avisierten Preissenkungen noch zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Es scheint daher für die betroffenen Kommunen geboten, jene finanziellen Ausfälle teilweise zu kompensieren.

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Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2010 mehrheitlich abgelehnt.