A 242 Beseitigung der ungleichen Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger Leipzigs durch Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. die Einführung der Ortschaftsverfassung gemäß §§ 65 bis 69 der Sächsischen Gemein-deordnung (SächsGemO) im gesamten Stadtgebiet für das Jahr 2009 vorzubereiten. Da-nach sollen gemäß § 65 (2) SächsGemO die 10 Stadtbezirke als Ortschaften aufgefasst werden.

2. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei den nächsten Kommunalwahlen im Jahre 2009 in allen 10 Stadtbezirken gewählt wird. Die Zahl der Mitglieder der Ortschafts-räte soll abhängig sein von der Zahl der Einwohner im jeweiligen Stadtbezirk bzw. der Ortschaft.

3. die notwendigen Änderungen der Hauptsatzung, der Entschädigungssatzung und der Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen und Anfragen, Vorlagen und wichtiger Angelegenheiten vorzubereiten.

Begründung:

Mit der Beschlussfassung zur DS III/1591 „Konzept über die zukünftige Struktur der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte“ wurden die von den damaligen Fraktionen der PDS und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Änderungsanträge zur Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet abgelehnt. Im Gegenzug sollten die Rechte der Stadtbezirksbeiräte aufgewertet und denen der Ortschaftsräte angenähert werden, was bis heute aber nicht geschah. Die Folge ist, dass durch die geringere Ausstattung der Stadtbezirksbeiräte mit Rechten und Befugnissen gegenüber den Ortschaftsräten, die zum Teil noch besondere Zusagen der Stadt in ihren Eingemeindungsverträgen haben, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in ihren Rechten ungleich gestellt sind. Das kann überwunden werden, indem auch in den 10 Stadtbezirken die Ortschaftsverfassung eingeführt wird, was die Sächsische Gemeindeordnung zulässt. Damit ergeben sich verbesserte Möglichkeiten der Mitwirkung der Bürger bei der Gestaltung der Kommunalpolitik, indem eine Reihe von Entscheidungen dort gefällt wird, wo die unmittelbare Kenntnis der Sache vorhanden ist und die davon Betroffenen leben und arbeiten. Den Ortschaftsräten ergeben sich im Gegensatz zu den Stadtbezirksbeiräten, die bestellt und nicht gewählt sind, Gestaltungsmöglichkeiten in der Weise, dass sie zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltmittel entscheiden dürfen. Besondere Bedeutung kommt den Ortschaftsräten bei der Einführung des Bürgerhaushaltes zu.
Gegenwärtig existieren in Leipzig 10 Stadtbezirksbeiräte und 14 Ortschaftsräte. Mit dem Wegfall von 10 Ortschaftsräten können Mittel in Höhe von ca. 140.000 € eingespart werden. Auch führt die Wahl der Ortschaftsräte bei den Kommunalwahlen 2009 zu keinem höheren Aufwand, da dann wie bisher 14 Ortschaftsräte zu wählen sind. Es entfallen die Arbeiten zur Auswahl und Berufung von 10 Stadtbezirksbeiräten.

Aktueller Stand:

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