A 240 Benennung einer Straße nach Marinus van der Lubbe

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Anlässlich seines 100. Geburtstages am 13. Januar 2009 und des 75. Jahrestages seiner Hinrichtung am 10. Januar 2009 wird in Leipzig eine Straße nach Marinus van der Lubbe benannt.

Begründung:

Marinus van der Lubbe wurde am 23. Dezember 1933 vom Reichsgericht auf der Grundlage eines unter Missachtung jeglicher Rechtsprinzipien eigens dafür geschaffenen Gesetzes („Lex van der Lubbe“) in Leipzig zum Tode verurteilt und am 10. Januar 1934, nur drei Tage vor seinem 25. Geburtstag, hingerichtet. Marinus van der Lubbe war damit der erste ausländische Staatsbürger, gegen den vom Naziregime ein Todesurteil gefällt und vollstreckt wurde. Nach mehreren Anläufen hat die Bundesanwaltschaft am 6. Januar 2008 das Urteil gegen Marinus van der Lubbe aufgehoben. Damit wird nach 75 Jahren endlich anerkannt, dass der Schuldspruch gegen van der Lubbe Naziunrecht und ein barbarischer Akt gegen die Menschenwürde war.In den Niederlanden bewegt das Schicksal ihres Landsmannes nach wie vor sehr viele Menschen. Diese Tatsache spiegelte auch die würdige Einweihung eines Gedenksteins für Marinus van der Lubbe auf dem Leipziger Südfriedhof im Jahre 1999 wider, an der mehr als 100 Gäste, darunter die beiden Nichten van der Lubbes sowie Vertreter aller wichtigen niederländischen Medien, teilnahmen. Die Benennung einer Straße nach Marinus van der Lubbe wäre ein weit über unsere Stadt hinaus wirkendes Signal und ist zugleich ein Beleg, dass die Stadt Leipzig bei der Aufarbeitung von NS-Unrecht die richtigen Lehren gezogen hat.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung

Anmerkung:

Kurzbiografie von Marinus van der Lubbe

1909 13. Januar: Marinus van der Lubbe wird im holländischen Leiden als Sohn des Kurzwarenhändlers van der Lubbe und dessen Frau Petronella geboren. Nachdem der Vater die Familie verlassen hat, eröffnet seine verarmte Mutter einen kleinen Kramladen. Lubbe wird zeitweise in einem Heim für verwahrloste Kinder untergebracht.
1921 Nach dem Tod seiner Mutter lebt er bei seiner verheirateten Halbschwester.
1924 Beginn einer Maurerlehre, während der er sich durch Freundschaften zu älteren Kollegen der Arbeiterbewegung nähert und die Abendschule besucht.
1925 Van der Lubbe schließt sich einem kommunistischen Jugendverband an und zieht nach Leiden. Bei einem schweren Arbeitsunfall werden seine Augen verletzt. Er wird fünf Monate im Krankenhaus behandelt, jedoch nie vollständig geheilt. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, erhält aber nur eine geringe Invalidenrente.
1929 Van der Lubbe schreibt Flugblätter und Streikaufrufe, organisiert Demonstrationen und tritt als Redner auf. Besonders erfolgreich ist seine Agitation bei jugendlichen Arbeitslosen.
1931 April: Er will in die Sowjetunion wandern, kommt aber nur bis Berlin, weil er zu wenig Geld hat. Auf der Rückreise wird er in Westfalen verhaftet und wegen Hausierens zu zehn Tagen Haft verurteilt. Nach seinem Austritt aus der Kommunistischen Partei Hollands (KPH) engagiert er sich im proletarischen niederländischen "Spartacus", wo er sich die Ideen des Anarchismus aneignet.
1933 Januar: van der Lubbe erkrankt an unheilbarer Augentuberkulose.
Mitte Februar: Nach der Machtübertragung an die Nazis wandert er nach Berlin, wo er für aktiven Widerstand agitiert. 27. Februar: Um 21.27 Uhr wird er im brennenden Reichstagsgebäude verhaftet. Er erklärt, die Brandstiftung angeblich allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen die Faschisten aufzurufen. Die Nazis stellen die bis heute nicht vollständig aufgeklärte Brandstiftung fälschlicherweise als Verschwörung der KPD dar und lassen noch in der Nacht viele politische Gegner verhaften. Am Folgetag erreicht Adolf Hitler, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg die sogenannte Notverordnung unterschreibt, die als Ausnahmegesetz "zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" bis 1945 in Kraft bleibt.
9. März: Neben Marinus van der Lubbe wird im Leipziger Reichsgerichtsprozess als angebliche Mittäter u.a. der bulgarische Kommunist Georgi M. Dimitrow angeklagt.
21. September: Beginn des Prozesses. Bei den Verhandlungen wirkt van der Lubbe völlig apathisch. Am 23. Dezember wird er vom vierten Strafsenat des Reichsgerichts zum Tode wegen "Hochverrat in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung" verurteilt.
1934 10. Januar: Marinus van der Lubbe wird in Leipzig hingerichtet.
1999 13. Januar: Anläßlich seines 90. Geburtstags wird auf dem Leipziger Südfriedhof ein von zwei niederländischen Künstlern entworfenes Grabzeichen für van der Lubbe eingeweiht