A 236 Analyse der Tätigkeit der ARGE und Vorstellungen für künftige Betreuung von Beziehern des ALG II

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis Ende 2008 dem Stadtrat eine Analyse über die bisherige Tätigkeit der ARGE Leipzig vorzulegen.

2. Ebenfalls bis Ende 2008 sind Vorstellungen zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, wie sich vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Arbeitsgemeinschaften die Betreuung der Bezieher von Alg II künftig gestalten soll.

Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Punkten die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur für verfassungswidrig erklärt und den Bundesgesetzgeber bis Ende 2010 auferlegt, entsprechende Veränderungen zu beschließen. Die Stadt Leipzig sollte ihre Erfahrungen und Vorstellungen in den Prozess der Gesetzesänderung einbringen und nicht abwarten, bis eine Bundesentscheidung getroffen ist, die dann nur noch umgesetzt werden kann. Gerade bei dieser sensiblen Problematik ist Agieren und nicht lediglich Reagieren gefragt. Auf jeden Fall gilt es zu verhindern, dass künftig allein die Kommunen für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen verantwortlich gemacht werden und sich Bund und Länder aus der Verantwortung nehmen, weil ansonsten latent die Gefahr besteht, dass den Kommunen weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet werden.

Aktueller Stand:

halb