A 220 Verbot von gasbetriebenen Wärmestrahlern (Neufassung)
Im Stadtgebiet Leipzig wird der Betrieb von gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern für gewerbliche Zwecke verboten. Dazu ist ein entsprechender Paragraf in die Polizeierordnung der Stadt Leipzig aufzunehmen.
Begründung:
Im April 2011 beschloss die Ratsversammlung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Start einer freiwilligen Kampagne Leipziger Gastronomen zur Abschaffung der sogenannten Heizpilze. Bezüglich der negativen Auswirkungen auf die CO2-Bilanz der Stadt und der Energieverschwendung gab es in der Debatte keinen Dissens, lediglich zum Verfahren.
Die Antwort auf die Anfrage F 465 unserer Fraktion zeigte jedoch, dass auf dem Wege der Freiwilligkeit keinerlei Änderungen eingetreten sind und wie schon in Charlottenburg-Wilmersdorf die Anzahl der Heizpilze nur über ein Verbot bzw. keine weiteren Genehmigungen minimiert werden kann.
Mit der Neufassung greift die Fraktion aktuelle Argumentationen auf (s. LVZ vom 14.01.2012; ÄA 1 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Schreiben der IHK vom 24.01.2012).
Der Antrag wurde auf der Ratsversammlung vom 18.04.2012 abgelehnt.