A 214 Weiterführung des B-Planes Nr. 389 „Windmühlenstraße/Grünewaldstraße“

Fraktion DIE LINKE

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 389 „Windmühlenstraße/Grünewaldstraße“ wird im beschleunigten Verfahren bis zum Satzungsbeschluss weitergeführt.

Begründung:

Seit der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses durch die Ratsversammlung am 2. März 2011 gibt es Informationen, wonach das Verfahren nach Abstimmung mit dem Investor abgebrochen und statt dessen eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden soll. Das hat zur Folge, dass der Stadtrat und betroffene Bewohner und Anlieger nicht mehr förmlich beteiligt werden. Durch die Umnutzung und Erweiterung der Handelsflächen zur Einrichtung eines Einkaufsmarktes für Waren des täglichen Bedarfes kommt es zu einer Erhöhung des täglichen Anlieferverkehrs. Davon sowie durch den Bau von Stellflächen ist auch unmittelbar eine Kindertageseinrichtung durch Lärm und Abgase betroffen. Im Abwägungsverfahren ist deshalb zu untersuchen, ob zu Lasten des Investors Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Deshalb erscheint es angezeigt, aus Gründen einer Gleichbehandlung das B-Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB über die Billigung und Auslegung bis zum Satzungsbeschluss zu führen.

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Dem Antrag wurde in der Ratsversammlung vom 29. Februar 2012 zugestimmt.