A 214 Konsequenzen aus der am 26.08.2007 von der Sachsen-Finanzgruppe beschlossenen Übertragung ihrer Anteile an der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg im Zuge des Notverkaufs

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, während der nächsten Sitzung des Stadtrates einen Informationsbericht über die derzeitige Lage der Sachsenfinanzgruppe zu geben.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit einem Brief an den Ministerpräsidenten dafür Sorge zu tragen, dass im Ergebnis der Jahresbilanz 2007 der Sachsen LB entstehende Verluste nicht zur Verringerung von geplanten Ausschüttungen an die Gebietskörperschaften durchschlagen, sondern die Staatsregierung dafür haftet und einen Ausgleich im Rahmen des Staatshaushaltes 2008 zur Verfügung stellt.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Informationsvorlage zu erarbeiten, aus der sichtbar ist, welche juristischen und finanzpolitischen Konsequenzen sich für die Stadt Leipzig im Falle eines beabsichtigten Ausstiegs aus der Sachsenfinanzgruppe durch eine Kündigung ergeben würden.

Begründung:

Die Stadträte der Linksfraktion sind der Auffassung, dass es ihr legitimes Recht ist, über den derzeitigen Sachstand informiert zu werden, und dass durch den Oberbürgermeister Vorkehrungen getroffen werden, um Schaden von der Stadt Leipzig abzuwenden. Mögliche Finanzielle Auswirkungen des Notverkaufs der Sachsen LB speziell hinsichtlich der Ausschüttungen und von Vermögensverlusten dürfen nicht auf die Ebene der kommunalen Anteilseigner durchschlagen. Für sie haftet ausschließlich der Freistaat Sachsen.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung