A 206 Keine Doppelbestellung von Gewandhauskapellmeister und Kapellmeister der Oper

Siegfried Schlegel

Antragsteller:

Siegfried Schlegel

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Suche eines neuen Opernintendanten wird unter Hinzuziehung von Persönlichkeiten des Leipziger Musiklebens eine Abwägung zum Verzicht auf eine Doppelbestellung von Gewandhauskapellmeister und Kapellmeister für die Oper durchgeführt.

Begründung:

Vor reichlich einhundert Jahren wurden mit Bedacht die Musiker des städtischen Orchesters in die städtische Institution „Gewandhausorchester Leipzig“ integriert und spielten seitdem als Gewandhausmusiker im Großen Theater, während sie vorher umgekehrt als Theatermusiker die „Großen Konzerte im Gewandhaus“ gestalteten.

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts und insbesondere in der Ära von Franz Konwitschni entwickelte sich das Gewandhausorchester zu einem Sinfonieorchester. Der in den 50er Jahren begründete Weltruhm setzte sich bis heute fort, so dass das Leipziger Gewandhausorchester zu den besten Orchestern der Welt gezählt wird. Das gelingt aber nur, wenn der Gewandhauskapellmeister neben seiner Arbeit in Leipzig auch als Gastdirigent mit anderen bedeutsamen Orchestern musiziert. Zur Sicherung einer qualitätsvollen musikalischen Ausgestaltung der Opernaufführungen bedarf es eines auf diesem Gebiet spezialisierten Opernkapellmeisters, der sich mit ganzer Kraft dieser Aufgabe widmen kann.

Geänderter Beschluss:

Zu gegebener Zeit, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Möglichkeiten haben, damit bei einer Neubesetzung der Positionen von Gewandhauskapellmeister und Generalmusikdirektor der Oper die Ergebnisse der Prüfung einbezogen werden können.

Aktueller Stand:

halb