A 199 Neuordnung der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landes- und Bundesebene für eine Neuordnung der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzusetzen, um so einer erheblich steigenden finanziellen Belastung der Stadt Leipzig entgegen zu wirken.

Begründung:

Seit 2003 ist gesetzlich geregelt, dass Rentner Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn ihre Einkünfte unterhalb des absoluten Existenzminimums liegen. In den meisten Fällen bedeutet Grundsicherung ergänzende Leistung, die bei den so genannten Grundsicherungsämtern zu beantragen und von diesen zu gewähren ist. Erhielten 2003 in Leipzig 1.747 Personen diese Grundsicherung, waren es 2005 bereits 2.611. Es ist damit zu rechnen, dass es in den nächsten Jahren zu einem gewaltigen Anstieg der Anspruchsberechtigten kommt, weil immer mehr Menschen, die das Renteneintrittsalter erreichen, von Altersarmut betroffen sein werden.

Für Grundsicherungsleistungen hat die Stadt Leipzig 2003 3,8 Millionen Euro aufgewendet, während es 2005 bereits fast 10 Millionen Euro waren. Als Ausgleich erhielt Leipzig vom Bund 2005 lediglich etwas mehr als 1,8 Millionen Euro. Dieses Missverhältnis wird auf Grund entsprechender gesetzlicher Regelungen nicht nur fortbestehen, sondern sich in den nächsten Jahren beträchtlich verstärken. Deshalb ist frühzeitiges Handeln geboten. Kommt es in den nächsten Jahren nicht zu einer Neuordnung der Finanzierung der Grundsicherung, wäre die Stadt Leipzig finanziell ausweglos überfordert. Angestrebt werden sollte eine Regelung, bei der sich der Bund mit einem wesentlich höheren Prozentsatz beteiligt und auch das Land in finanzielle Mitverantwortung genommen wird.

Aktueller Stand:

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