A 164 Erarbeitung einer Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung)

Fraktion DIE LINKE

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 31.12.2011 eine Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung) zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorzulegen.


Begründung:

Eine solche Satzung, die auf der Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse der Stadt Leipzig regelt, dient der Weiterentwicklung der basisdemokratischen Strukturen. Dies sollte in Anlehnung an die Bürgerentscheidsatzung der Landeshauptstadt Dresden (http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/ satzung_buergerentscheid.pdf) erfolgen.

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Der Antrag wurde am 14.09.2011 abgelehnt.