A 149 Sicherung des Kinder- und Jugendkulturzentrums KAOS am Standort Wasserstraße 18

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen das Kinder- und Jugendkulturzentrum KAOS am Standort Wasserstraße 18 erhalten bleiben kann.

2. Es wird ein Gutachten über den Bauzustand und über die finanziellen Aufwendungen zur Sanierung des Grundstücks erarbeitet.

3. Unter Einbeziehung eines möglichen Eigenbeitrages des Trägers „Kindervereinigung Leipzig“ e. V. werden Möglichkeiten der Finanzierung der Standortsicherung untersucht.

Begründung:

Das Grundstück Wasserstraße 18 liegt innerhalb der Gemarkung Lindenau, am Rand des westlichen Auenwaldes. Seit September 1992 wird das Haus von der Kulturwerkstatt KAOS e. V. als Angebot für die Kinder- und Jugendarbeit betrieben. Um den Standort für diesen Zweck zu sichern, erwarb die Stadt 1995 das Grundstück. Nach einer Einschätzung der Stadtverwaltung aus dem Jahr 1995 zeichnet sich der Standort durch hervorragende Standortqualitäten aus und kann als ein erhaltenswertes Kleinod im Gebiet bezeichnet werden. Das Gebäude selbst und dessen Umfeld (großes Außengelände, See) sind hervorragend geeignet, den angesprochenen Zweck zu erfüllen. Hier können Projektideen mit Kindern und Jugendlichen verwirklicht werden, die an den meisten anderen Orten der Kinder- und Jugendarbeit nicht möglich sind. Diese Einschätzung ist heute so zutreffend wie vor 11 Jahren, zumal das Projekt KAOS für Altlindenau nach wie vor eine hohe sozialräumliche Bedeutung hat.Vor dem Hintergrund einer notwendigen Sanierung des Hauses ist der Träger des Projektes, die „Kindervereinigung Leipzig“ e. V., aufgefordert, sich nach einem anderen Standort umzusehen. Da in räumlicher Nähe, trotz intensiven Suchens durch den Verein, kein geeignetes Objekt zur Verfügung steht, außerdem kein aktuelles Gutachten über mögliche Sanierungskosten vorliegt, sollte die Entscheidung über einen vorgesehenen Standortwechsel zurückgestellt werden. Als Entscheidungsgrundlage ist zunächst zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem finanziellen Aufwand der gegenwärtige Standort zu sichern ist.

Aktueller Stand:

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