A 142 Aussetzung von Kostensenkungsaufforderungen bei den Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die Trägerversammlung auf das Jobcenter einzuwirken, dass bis zur Neufestsetzung der KdU durch die Stadt Leipzig keine Aufforderungen mehr zur Kostensenkung bei den KdU durch das Jobcenter Leipzig durchgeführt werden.

Begründung:

Die 2005 durch die Stadt Leipzig festgesetzten angemessenen Kosten der Unterkunft entsprechen nicht den durch das Bundessozialgericht festgelegten Richtlinien zur Ermittlung von angemessenen KdU durch die Kommunen.

Die Angemessenheitskriterien der Stadt Leipzig sind somit nach gefestigter Rechtsprechung des Sozialgerichtes Leipzig nicht mehr anwendbar.

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Der Antrag wurde auf der Ratsversammlung am 22.06.2011 beschlossen.