A 131 Ergänzung der Hauptsatzung des Stadtrates um eine Regelung zur Durchführung von Anhörungen (Neufassung)

Fraktion DIE LINKE


I. Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung (Stadtrat) der Stadt Leipzig und ihre Aus-schüsse in der Fassung vom 29.03.2006, zuletzt geändert mit Beschluss RB IV-1507/09 der Ratsversammlung vom 25.02.2009, wird wie folgt geändert:

 Nach § 9 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird der neue Absatz 3a eingefügt:

 „Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte ist zur Vorberatung wichtiger Ange-legenheiten ein von diesen benannter sachkundiger Einwohner oder Sachverständiger hinzu-zuziehen. Beratungsgegenstand sowie Inhalt und Umfang der Befragung sollen dem Sach-kundigen im Vorfeld der Befragung vom Stadtrat mitgeteilt werden. Die Ergebnisse der Be-fragung sind zu protokollieren. Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenste-hen, sind die Protokolle der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Stadträte kann der nach Satz 1 benannte Sachkundige auch zur Fertigung einer schriftlichen Stellungnahme beauftragt werden. An der Entscheidung der Angelegenheit darf sich der Sachkundige nicht beteiligen.“

II. Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

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