A 1 Förderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen/Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit Einführung der Umweltzone

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, inwieweit ein im Jahr 2010 haushaltswirksames städtisches Förderprogramm aufgelegt werden kann, um die durch die mit Fortschreibung des Luftreinhalteplanes eingeführte Umweltzone ab dem 01. Januar 2011 betroffenen Gewerbetreibenden bzw. Unternehmen zu unterstützen. Eine Förderung soll in Leipzig ansässige Unternehmen bei der Um- bzw. Nachrüstung ihrer Fahrzeuge auf schadstoffärmere Antriebe entlasten, welche anderenfalls nicht die Voraussetzung für den Erhalt einer grünen Plakette erfüllen würden.

Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung bereits bestehender Förderprogramme auf Bundesebene, um eine zielgerichtete Förderung Leipziger Unternehmen zu gewährleisten, welche anderseits bestehende Förderprogramme nicht bzw. nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen können und welche in ihrer Höhe nicht ausreichend sind.

Dabei soll innerhalb der Stadtverwaltung nach geeigneten Formen und Möglichkeiten gesucht werden, wie betroffene Unternehmen bei der Umstellung ihres Fuhrparks und der Einwerbung sämtlicher zur Verfügung stehender Förderleistungen beraten werden können. Gegebenenfalls ist vorliegend auch eine Einbindung bei der Fahrzeugbeschaffung durch städtische Betriebe und Gesellschaften möglich. Diese Beratungsmöglichkeiten sollen in enger Abstimmung mit den ansässigen Interessenvertretungen der Wirtschaft (Kammern, Verbände etc.) erfolgen.

Die Prüfung eines städtischen Förderprogramms umfasst ebenfalls das Gesamtvolumen, welches über den städtischen Haushalt bereit gestellt werden muss, um an Hand der Anspruchsberechtigten eine angemessene Unterstützung/Förderung leisten zu können.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen des Freistaates Sachsens für die Einrichtung von entsprechenden Landesförderprogrammen einzusetzen.

Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum 16. Dezember 2009 vorgelegt.

Begründung:

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Rechts und der durch das SMUL und die Landesdirektion Leipzig geforderte Fortschreibung des Luftreinehalteplanes – was gleichbedeutend mit der Festsetzung einer Umweltzone durch den Freistaat Sachsen zu setzen ist – wird die Stadt Leipzig zum 01. Januar 2011 eine Umweltzone einrichten. Diese Umweltzone wird sich fast vollständig über das gesamte Stadtgebiet erstrecken.

Die Gesundheitsgefährdung durch eine überhöhte Feinstaubbelastung steht außer Frage. Der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter wird innerhalb des Stadtgebietes weit häufiger als die gesetzlich tolerierten 35 Überschreitungen/Jahr überschritten.

Derzeit erfüllt ca. jeder zehnte PKW die gesetzlichen Normen für den Erhalt einer grünen Plakette nicht, bei Lastkraftwagen sind es sogar fast zwei Drittel. Insofern ist es Aufgabe der Stadt Leipzig, die hier angesiedelten Unternehmen in entsprechender Form bei der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu unterstützen bzw. zu fördern. Die alleinige Belastung der hiesigen Wirtschaft bei der notwendigen Fuhrparkumrüstung würde zahlreiche Unternehmen in ihrer Existenz dramatisch gefährden und somit in hoher Anzahl Arbeitsplätze ganz akut gefährden. Der verhältnismäßig kurze Zeitraum bis zum 01. Januar 2011 erfordert vorliegend ein aktives und unmittelbares Handeln der Stadtverwaltung. Dieses zielgerichtete Agieren ist insbesondere vor dem Hintergrund der dramatischen Weltwirtschafts- und Finanzkrise unverzichtbar. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sind nicht in der Lage, die notwendigen finanziellen Aufwendungen angesichts der o. a. wirtschaftlichen Situation zu generieren.

Vorliegend ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Freistaat Sachsen und auch die Landesdirektion Leipzig öffentlichkeitswirksam von der Stadt Leipzig die Einführung einer Umweltzone gefordert haben, im Umkehrschluss jedoch kein sichtbares Eigeninteresse an Unterstützungsformen gegenüber den betroffenen Unternehmen zeigen. Insofern sollte der Oberbürgermeister den Freistaat Sachsen und die Landesdirektion Leipzig sehr deutlich auf deren Verantwortung gegenüber der Stadt Leipzig und den hier tätigen Unternehmen hinweisen und eine angemessene finanzielle Beteiligung einfordern.

Aktueller Stand:

halb