A 065 Neugestaltung der Bauherrenfunktion (Haushaltsantrag)

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Bauherrenfunktion neu zu gestalten. Dazu sollte dem Hochbauamt die Verantwortung über die Planung, Durchführung und Baukostenkontrolle für alle Baumaßnahmen, die außerhalb von Tief- und Straßenbaumaßnahmen liegen, übertragen werden. Die inhaltliche Vorbereitung verbleibt bei den Fachämtern.

Begründung:

Begründung:Die Diskrepanzen in der Kostenentwicklung zwischen Planungs- sowie Bau- und Finanzierungsbeschlüssen, die gehäuft vor allem bei Kulturbauten auftreten, erfordern eine Qualifizierung und Disziplinierung in der Wahrnahme der Bauherrenfunktion. Diese Situation erfordert eine Veränderung der bisherigen Regelungen. Grundsätzlich ist für alle städtischen Baumaßnahmen, außer Tief- und Straßenbaumaßnahmen, das Hochbauamt verantwortlich zu machen. Die jetzigen Bauherrenämter bleiben als Fachämter zuständig für die Anmeldung und Begründung der Baumaßnahme und die Vorgabe der inhaltlichen Aufgabenstellungen.

Aktueller Stand:

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