A 051 Erhalt der Erziehungsberatungsstellen (Haushaltsantrag)

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Es wird keine Erziehungsberatungsstelle geschlossen. Die Sachausgaben in Höhe von 97.250,00 Euro werden in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die Schließung einer Erziehungsberatungsstelle widerspricht den Steuerungszielen im Bereich Hilfen zur Erziehung. Danach besteht das grundlegende Hilfeziel darin, die Familien von öffentlicher Hilfe unabhängig zu machen. Familienbefähigende Leistungen sind deshalb zu präferieren. Die Erziehungsberatungsstellen leisten hier einen wesentlichen Beitrag. Hinzu kommt die Tatsache, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Defizit an psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften besteht, wenn man die Empfehlung der WHO und des Fachverbundes der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung zugrunde legt.Wartezeiten von über vier Wochen sind schon jetzt ein deutliches Zeichen dafür, dass die Erziehungs- und Familienberatungsstellen ihre Kapazitätsgrenze längst erreicht haben. Die Schließung einer Beratungsstelle ist aus diesem Grund unverantwortlich und da der Bedarf nicht mehr gedeckt werden kann, auch ungesetzlich.

Mögliche Deckungsquelle:

Untergruppe 53800 "Miete für verwaltungsgenutzte Mietobjekte"Gegenüber dem Haushaltsansatz von 2002 in Höhe von 12 755 850 Euro ist der Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2003 auf 14 083 300 Euro gestiegen, d. h. um 1 327 450 Euro. Diese Erhöhung ist an keiner Stelle im Haushaltsplanentwuf begründet und angesichts der Lage auf dem Gewerberaummarkt sowie freier städtischer Liegenschaften nicht begründet.

Aktueller Stand:

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