A - 031 Befristung der Anhebung der Hebesetze für die Gewerbe- und die Grundsteuer B auf maximal drei Jahre

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Punkt 2 ergänzt:

Die Punkte 2 bzw. 3 werden die neuen Punkte 3 bzw. 4.

2. Die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B wird auf maximal drei Haushaltsjahre (2003,2004 und 2005) befristet. Spätestens ab 2006 sind die Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B mindestens auf das Niveau von 2002 zu senken. Mit den Haushaltsplanentwürfen für die Jahre 2004 und 2005 ist nachzuweisen, warum eine teilweise bzw.vollständige Rückführung der Hebesätze nicht möglich ist.Die Rückführung der Hebesätze ist in das mittelfristige Konzept zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Punkt 3 aufzunehmen.

Begründung:

Die scheinbar alternativlose Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und Grundsteuer B kann nur das allerletzte Mittel sein, um eine angespannte Haushaltssituation zeitweilig zu lösen.
Der Stadtrat sollte deshalb mit der Beschlussfassung über die Anhebung der Hebesätze den spätestesten Zeitpunkt bestimmen, zu dem die Hebesätze mindestens wieder auf das Niveau des Jahres 2002 zurückgeführt werden.

Aktueller Stand:

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