297 Anhebung des Richtwertes für Heizung im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU)

DIE LINKE. Fraktion

Antragsteller:

DIE LINKE. Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Richtwert für Heizung im Rahmen der Kosten der Unterkunft auf mindestens 1,15 Euro pro Quadratmeter anzuheben.

Begründung:

Seit der Einführung der Hartz-IV-Regelungen im Januar 2005 hat sich in der Stadt Leipzig der Richtwert für Heizung im Rahmen der zu erstattenden Kosten der Unterkunft nicht verändert. Er beträgt nach wie vor 0,95 Euro pro Quadratmeter. Eine Umfrage unter den sächsischen kreisfreien Städten und Landkreisen hat ergeben, dass dieser Leipziger Richtwert damit der niedrigste in ganz Sachsen ist. So beträgt er beispielsweise in Dresden 1,25 Euro und in den meisten anderen Kommunen 1,15 Euro. Seit 2005 sind die Preise für Heizenergie bekanntlich erheblich gestiegen, so dass eine Anpassung des Richtwertes für die Stadt Leipzig überfällig ist. Eine Neuregelung muss nicht zwangsläufig zu höheren Gesamtausgaben für KdU führen, weil die Kommunen verpflichtet sind, die für die Hartz-IV-Betroffenen entstehenden Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu zahlen. Käme es zu einer Neuregelung, könnte sogar der Verwaltungsaufwand sinken, weil Anspruchsberechtigte dann viel seltener die Rückerstattung von Nachzahlungen nach Eingang der jährlichen Betriebskostenabrechnung beantragen müssten.

Geänderter Beschluss:

Neben der Anhebung des Richtwertes auf 1,15 € wurde die Senkung des Richtwertes für kalte Betriebskosten von 1,37 € auf 1,20 € beschlossen.

Aktueller Stand:

halb