181/07 Gerechter Soziallastenausgleich zwischen sächsischen Kommunen

Die Linke.PDS Fraktion

Antragsteller:

Die Linke.PDS Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung möge beschließen:1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen der kommunalen Vertretungskör-perschaften und vor allem gegenüber der sächsischen Staatsregierung für einen gerechten Soziallastenausgleich im Freistaat Sachsen einzusetzen und dabei alle relevanten juristi-schen Möglichkeiten auszuschöpfen.2. Der Oberbürgermeister berichtet der Ratsversammlung halbjährlich darüber, zu welchen Resultaten seine Bemühungen geführt haben.

Begründung:

Seit Jahren hat die Stadt Leipzig wesentlich höhere Sozialausgaben als andere sächsische Kommunen, insbesondere die Stadt Dresden. Auf die Höhe dieser Ausgaben hat eine Kommune kaum Einfluss, da es sich fast ausschließlich um Leistungen handelt, auf die die Hilfebedürftigen einen durch Bundesgesetze geregelten Rechtsanspruch haben. Darüber hinaus hat der Freistaat Sachsen in der Vergangenheit immer mehr Aufgaben auf die Kommunen übertragen, ohne dass dafür ein ausreichender finanzieller Ausgleich gewährt wurde. Besonders seit Hartz IV haben sich die finanziellen Belastungen Leipzigs weiter erhöht, zumal der Freistaat Sachsen entweder nicht alle Bundeszuschüsse und eigenen Einsparungen bei Wohngeld an die Kommunen weiterreicht oder aber einen Verteilungsschlüssel in Anwendung bringt, durch den Leipzig zusätzlich benachteiligt wird. Der Freistaat Sachsen kann sich auch nicht auf die Position zurückziehen, dass Leipzig an der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote sowie an der hohen Zahl von Anspruchsberechtigten nach SGB II und XII ausschließlich selbst schuld sei und durch radikale Privatisierung kom-munalen Eigentums es selbst in der Hand habe, den hohen Schuldenberg abzubauen. Wer über viele Jahre die Landeshauptstadt bei der Wirtschaftsförderung auf Kosten anderer Kommunen bevorteilt hat, kann sich einem gerechten Soziallastenausgleich objektiv nicht verschließen. Da es bis Mitte 2008 zu einer umfassenden Funktional- und Gebietsreform in Sachsen kommen wird, wäre ein günstiger Zeitpunkt gegeben, um zu mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der sozialen Aufwendungen in Sachsen zu kommen. Es besteht allerdings eher die Gefahr, dass die Kommunen zusätzlich belastet werden, weil ihnen weitere Aufgaben übertragen werden und sie auch eine beträchtliche Zahl von bisherigen Landesbediensteten übernehmen müssen.

Aktueller Stand:

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