VII-OB-08220 Auszahlung vorläufiges Wohngeld nach § 26a WoGG

SR Beate Ehms, SR Juliane Nagel

Seit dem 1.1.2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Damit erweitert sich der Kreis der Wohngeldberechtigten auch in Leipzig, außerdem erhöht sich das Wohngeld, auch um eine Heizkostenkomponente. In Leipzig wird ein Zuwachs von rund 15.000 Wohngeldhaushalten auf insgesamt rund 21.350 Wohngeldhaushalte erwartet. Für die Bearbeitung der Anträge ist ein massiver Personalaufwuchs auch im Leipziger Sozialamt nötig, wie es die Linksfraktion bereits in Anfragen (VII-F-07823-AW-01) und in den Haushaltsverhandlungen thematisierte. Es drohen nichts desto trotz massive Verzögerungen bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Laut § 26a Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Zahlung eines vorläufigen Wohngeldes möglich. In § 26 Abs. (1) WoGG heißt es: „Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.“

In einem Beitrag von MDR Exakt vom 01.02.23 nimmt das Leipziger Sozialamt dergestalt Stellung, dass dies doppelter Arbeitsaufwand und grundsätzlich nicht leistbar sei.

Menschen, die auf die Wohngeldzahlungen angewiesen sind, kann dies in existenzielle Probleme bringen.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

1) Ist die Zahl der Beschäftigten (Sachbearbeiter), die zur Bearbeitung der prognostizierten Fallzahlen beim „Wohngeld plus“ erforderlich sind, inzwischen ermittelt? Wie viele Beschäftigte wurden inzwischen neu eingestellt? (Bitte mit Nennung des entsprechenden Amtes und Sachgebietes!)

2) Wie viele Neuanträge auf Wohngeld bzw. Wohngeld plus sind im Januar 2023 eingegangen?

3) Welche durchschnittliche Bearbeitungszeit wird je Wohngeldantrag erwartet?

4) Wie will die Stadtverwaltung gewährleisten, dass an Menschen, für die die Wohngeldzahlung existentiell ist, vorläufige Zahlungen nach § 26a Abs. (1) WoGG geleistet wird? Welche Alternativen gibt es aus Sicht der Verwaltung für Betroffene?