VII-F-10188 Umgang der LVB mit Streiks

Fraktion Die Linke

In den aktuellen Arbeitskämpfen im ÖPNV nimmt die LVB eine Vorreiterrolle ein. Kein Verkehrsunternehmen geht so gegen die Streikenden vor, wie sie.

Dazu stellen wir folgende Fragen:

  1. Auf wessen Veranlassung hin bzw. mit wessen stillschweigender bzw. ausdrücklicher Unterstützung wurde entschieden, beim Arbeitsgericht (ArbGer) Leipzig die einstweilige. Verfügung auf Unterlassung des von ver.di verkündeten am 01.03.2024 um 3:00 Uhr beginnenden Warnstreiks zu beantragen?
  2. Wie teuer war der Versuch der LVB-Geschäftsführung den Streik mit juristischen Mitteln zu unterbringen? (Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc.)
  3. Wurden die Fahrerinnen und Fahrer im Rahmen des Notdienstes nach der „Sechstel-Regelung“ eingesetzt, obwohl dies ohne Zustimmung des Betriebsrates einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz darstellt?
  4. Unterstützt der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der L-Gruppe die Aussagen von Herrn Middelberg, dass der Arbeitskampf der Beschäftigten und nicht etwa die schlechten Arbeitsbedingungen die Verkehrswende gefährden?