VII-F-10184 Sozialwohnungsbau in Leipzig: Planungen, Miethöhen und Fördermittelabruf

Fraktion Die Linke

Nach Angaben des sächsischen Regionalministeriums wurden die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nur zu Bruchteilen abgerufen. Doch der kommunale Mittelabruf vom Land scheint verhältnismäßig niedrig (vgl. Drucksache 7/ 15770 Sächsischer Landtag). Die Fragestellerin will darüber hinaus die Planungen für den Sozialwohnungsbau in Leipzig, auch unter den neuen Förderbedingungen erfragen.

Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Die Errichtung wie vieler Sozialwohnungen mit Förderung der FRL gebundener Mietwohnraum ist für das Jahr 2024 geplant und wie viele Verträge sind darüber hinaus bereits gebunden? (bitte nach Antragstellerin - LWB, Genossenschaft oder privat –, Zahl der Wohneinheiten und sowie 1. oder 2. Förderweg angeben)
  2. Welche Miethöhen werden unter Inanspruchnahme der FRL gebundener Mietwohnraum inzwischen erzielt? (bitte nach 1. und 2. Förderweg angeben)
  3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2017 bis 2024 Fördermittel nach FRL gmW beantragt und wie viel jeweils von der Stadt abgerufen? Warum wurden verhältnismäßig wenig Fördermittel abgerufen?
  4. Wie viele Einwohner*innen der Stadt Leipzig haben Anspruch auf einen WBS (bitte in 1. und 2. Einkommensgrenze differenzieren) und wie viele WBS sind derzeit erteilt und beantragt? (bitte in 1. und 2. Einkommensgrenze differenzieren)
  5. Wie hoch ist der prognostizierte Bedarf an Sozialwohnungen bis 2030?

Für wie viele Vorhaben wurden bisher Anträge nach Förderrichtlinie preisgebundener Mietwohnraum (zur Modernisierung von Bestandswohnungen) gestellt, wie viele bewilligt und ggf. schon fertig gestellt? (bitte nach Antragstellerin – LWB, Genossenschaft, privat – angeben und jeweils Zahl der Wohneinheiten angeben)
 


Antwort

Nach Angaben des sächsischen Regionalministeriums wurden die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nur zu Bruchteilen abgerufen. Doch der kommunale Mittelabruf vom Land scheint verhältnismäßig niedrig (vgl. Drucksache 7/ 15770 Sächsischer Landtag). Die Fragestellerin will darüber hinaus die Planungen für den Sozialwohnungsbau in Leipzig, auch unter den neuen Förderbedingungen erfragen.

Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Die Errichtung wie vieler Sozialwohnungen mit Förderung der FRL gebundener Mietwohnraum ist für das Jahr 2024 geplant und wie viele Verträge sind darüber hinaus bereits gebunden? (bitte nach Antragstellerin - LWB, Genossenschaft oder privat –, Zahl der Wohneinheiten und sowie 1. oder 2. Förderweg angeben)

Zur Mittelbereitstellung für das Programmjahr 2024 hat sich das Staatsministerium für Regionalentwicklung noch nicht verbindlich für die beiden Städte Dresden und Leipzig festgelegt. 30 Mio. € wurden vorerst für die Stadt Leipzig angekündigt. Mit der Bewilligung der Mittel für beide Städte ist im Mai 2024 zu rechnen.  Damit können ca. 260 Wohnungen im 1. Förderweg und ca. 65 WE im 2. Förderweg geschaffen werden.

Bisher wurden keine Verträge im 2. Förderweg geschlossen. Erst mit der Änderung der Förderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen (FRL gMW) im Januar 2024 wurde eine Förderung im 2. Förderweg ermöglicht und kann somit aufgrund der Vorbereitungszeit der Vorhaben frühestens für Maßnahmen des Programmjahres 2024 wirken.

Hier eine Übersicht der seit Programmauflage im Jahr 2017 gebundenen Verträge mit der Wohnungsanzahl und den entsprechenden Fertigstellungen.

Anzahl der vertraglich gesicherten WE seit 2017:  2.536 WE

Fertiggestellte WE (Stand 01.04.2024):                   1.177 WE

2. Welche Miethöhen werden unter Inanspruchnahme der FRL gebundener Mietwohnraum inzwischen erzielt? (bitte nach 1. und 2. Förderweg angeben)

Weiterleitungsverträge, die bis Dezember 2023 abgeschlossen worden sind, erreichen im Neubau eine Anfangsmiete von 6,50 €/m² Wohnfläche. Für Wohnungen im 2. Förderweg wurden noch keine Verträge abgeschlossen.

Für Weiterleitungsverträge, die im Programmjahr 2024 abgeschlossen werden, wird die Höhe der Anfangsmiete entsprechend der Dauer der Bauzeit ermittelt. Sie berechnet sich aus der Höhe der Angebotsmiete + Prognose (1,5 % pro Jahr für 2024 bis zur Baufertigstellung) abzüglich der Landesförderung (45% der Angebotsmiete + Prognose). Die so ermittelte Anfangsmiete beträgt zwischen 7,48 – 7,59 €/m². Durch den Einsatz kommunaler Mittel aus der kommunalen Fachförderrichtlinie zur Angleichung der Anfangsmiete/Bewilligungsmiete ist eine Absenkung auf eine Anfangsmiete von 6,80 – 6,90 €/m² möglich. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in den entsprechenden Haushaltsjahren im Haushalt.  

3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2017 bis 2024 Fördermittel nach FRL gmW beantragt und wie viel jeweils von der Stadt abgerufen? Warum wurden verhältnismäßig wenig Fördermittel abgerufen?

Hier eine Übersicht der bei der SAB beantragten Mittel durch die Stadt, der bewilligten Mittel, der gebundenen und abgerufenen Mittel. Die Aufstellung erfolgt nach Programmjahren. Die Mittelbindung konnte kontinuierlich gesteigert werden.

4. Wie viele Einwohner*innen der Stadt Leipzig haben Anspruch auf einen WBS (bitte in 1. und 2. Einkommensgrenze differenzieren) und wie viele WBS sind derzeit erteilt und beantragt? (bitte in 1. und 2. Einkommensgrenze differenzieren)

Auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage 2022 wurde ermittelt, dass 33,9% der Leipziger Haushalte Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen gemäß § 1 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung zur Verfügung haben und damit Anspruch auf einen weißen Wohnberechtigungsschein haben. In die antragsberechtigte Gruppe für den 2. Förderweg, d.h. die Gruppe mit Haushaltseinkommen zwischen den Grenzen der § 1 und § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen Verordnung fallen gemäß KBU aktuell 16,8 % der Leipziger Haushalte

Zum 15.04.2024 verfügen 3.505 Haushalte über einen gültigen Wohnberechtigungsschein, wovon tatsächlich 3.044 Haushalte auf Wohnungssuche sind. Die übrigen 461 Haushalte haben bereits eine Wohnung gefunden, der Wohnberechtigungsschein gilt dann als realisiert.

269 Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins befinden sich in Bearbeitung.

Hinweis: Bei den Zahlen sind Versagungen, Antragsrücknahmen oder Rücknahmen des Wohnberechtigungsscheins nicht enthalten.

Bisher liegt kein Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach dem 2. Förderweg vor.

Von den 3.505 gültigen Wohnberechtigungsscheinen wurden

  •         3.480 weiße Wohnberechtigungsschein für den 1. Förderweg,
  •         4 grüne Wohnberechtigungsscheine und
  •         21 Wohnberechtigungsscheine für das Bundesgebiet (§ 5 WoBindG) erteilt.

Von den 269 beantragten Wohnberechtigungsscheinen wurden

  •         265 Anträge auf einen weißen Wohnberechtigungsschein,
  •         1 Antrag auf einen grünen Wohnberechtigungsschein und
  •         3 Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein für das Bundesgebiet (§ 5 WoBindG) gestellt.

5. Wie hoch ist der prognostizierte Bedarf an Sozialwohnungen bis 2030?

Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung hat in der Wohnungsbau-förderkonzeption 2024 einen Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung im ersten Förderweg für die nächsten 3 Jahre von jährlich ca. 2.930 WE prognostiziert. Im 2. Förderweg werden für die nächsten 3 Jahre jährlich ca. 840 WE prognostiziert. Diese hohen Zahlen ergeben sich aus der stark gestiegenen Zahl an unversorgten Haushalten. 

6. Für wie viele Vorhaben wurden bisher Anträge nach Förderrichtlinie preisgebundener Mietwohnraum (zur Modernisierung von Bestandswohnungen) gestellt, wie viele bewilligt und ggf. schon fertig gestellt? (bitte nach Antragstellerin – LWB, Genossenschaft, privat – angeben und jeweils Zahl der Wohneinheiten angeben)

Für die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) ist die SAB die Antragsstelle. Die Anträge werden direkt bei der SAB eingereicht. Die Stadt erteilt lediglich eine Gemeindebestätigung. Aus diesem Grund sind Aussagen zu bisherigen Anträgen nicht möglich, da der Stadt nicht bekannt ist, wer tatsächlich einen Antrag bei der SAB einreicht.

Bei Bewilligungen der Förderanträge durch die SAB erhält die Stadt den Zuwendungsbescheid, da sie für die Kontrolle der Mietpreis- und Belegungsbindung zuständig ist.

Der Stadt liegen drei Zuwendungsbescheide vor. Ein Zuwendungsbescheid für die LWB mit 176 WE und zwei Zuwendungsbescheide für Genossenschaften mit insgesamt 166 WE.