VII-F-10170 Stand der Umsetzung Spielplatz für Gundorf

SR Dr. Volker Külow

Der Stadtrat hatte in der Ratsversammlung am 19. Mai 2022 unter dem Tagesordnungspunkt 14.31 „Spielplatz für Gundorf (OR 0027/22)“ zur Drucksachennummer VII-HP-05410 den Beschluss gefasst, auf Teilflächen der Flurstücke 68a, 72/3 und 414d der Gemarkung Gundorf einen neuen öffentlichen Spielplatz zu errichten. Die notwendigen Haushaltsmittel für Planung und Bau in Höhe von 500.000,00 EURO wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer angemeldet.

Immer wieder erreichen den Fragsteller auch nach der letzten Anfrage im Stadtrat vom Juni 2022 (siehe Nr. VII-F-07288) von Bürgerinnen und Bürgern aus Böhlitz-Ehrenberg und speziell der Ortslage Gundorf kritische Hinweise und Nachfragen zum geplanten Vorhaben, insbesondere zur Geschichte der in Rede stehenden Flustücke 68a, 72/3 und414d sowie zu zur vorhandenen Fauna und Flora vor Ort.

Auf Grundlage dieses anhaltenden öffentlichen Interesses bitte ich den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und wie wurde der für die Nutzung als Kinderspielplatz erforderliche Untersuchungsumfang mit der Abfall- und Bodenschutzbehörde und der Landesdirektion Sachsen abgestimmt und wurden die für das 1. Quartal 2023 geplanten Untersuchungen im Rahmen der Baugrund- und Schadstoffuntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt?
  2. Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben sich aus den besagten Untersuchungen und in welchem Umfang wurden sie durchgeführt (Anzahl und Tiefe der Bohrungen usw.)? Wenn nein, warum nicht?
  3. Warum werden die Anwohnerinnen und Anwohner, die teilweise 60 Jahre vor Ort wohnen, nicht über die Deponieablagerungen befragt? Eindeutige Aussagen belegen, dass die Ablagerungen genau bis zu diesem Ort, wo jetzt der Spielplatz entstehen soll, vorgenommen worden sind.
  4. Wurde im Rahmen der besagten Untersuchungen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?
  5. Wurde zur Feststellung des Bestandes an Flora und Fauna und ggf. schützenswerter Bäume und Sträucher sowie Wild und Vogeltierarten vor Ort ein Gutachten angefertigt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wenn bisher keine Artenzählung vorgenommen wurde, warum wurden die Grundlagen der vorhandenen und noch sichtbaren Wildwechsel zerstört und warum soll erst im Anschluss eine Artenzählung vorgenommen werden?
  7. In welcher Weise sollen bei den Prüfvorgängen und geplanten Maßnahmen zur Herstellung eines Spielplatzes auf den in Rede stehenden Flächen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin einbezogen werden?
  8. Welche Kosten sind zu erwarten, wenn die vorhandene Deponie bis zu 4 Meter tief ausgehoben werden muss, um die Schadstoffe zu beseitigen?
  9. Wie stellt sich der weitere Planungs- und Umsetzungsprozess des Vorhabens dar?

Antwort

1. Wann und wie wurde der für die Nutzung als Kinderspielplatz erforderliche Untersuchungsumfang mit der Abfall- und Bodenschutzbehörde und der Landesdirektion Sachsen abgestimmt und wurden die für das 1. Quartal 2023 geplanten Untersuchungen im Rahmen der Baugrund- und Schadstoffuntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse bei der Planung berücksichtigt?

Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer mit der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sowie im Anschluss mit der zuständigen LD Sachsen finden derzeit statt. Ausgehend von den hier getätigten Festlegungen wird das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Beprobung des Geländes beauftragen. Ziel ist, die Beprobung in diesem Sommer durchzuführen. Der Zeitverzug ist dem Umstand geschuldet, dass aufgrund der vorherrschenden Marktlage im vergangenen Jahr kein Fachbüro zeitliche Kapazitäten bereitstellen konnte um für den Standort ein entsprechendes Artenschutzgutachten durchzuführen. Hierzu waren acht Büros angefragt worden

2. Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben sich aus den besagten Untersuchungen und in welchem Umfang wurden sie durchgeführt (Anzahl und Tiefe der Bohrungen usw.)? Wenn nein, warum nicht?

Da die Beprobung noch nicht stattgefunden hat, können derzeit keine Angaben zur Beantwortung der Frage gemacht werden.

3. Warum werden die Anwohnerinnen und Anwohner, die teilweise 60 Jahre vor Ort wohnen, nicht über die Deponieablagerungen befragt? Eindeutige Aussagen belegen, dass die Ablagerungen genau bis zu diesem Ort, wo jetzt der Spielplatz entstehen soll, vorgenommen worden sind.

Dem Amt für Stadtgrün und Gewässer liegen durch einen langjährigen Anwohner sachdienliche Hinweise zur historischen Vornutzung des Geländes vor, die grundsätzlich mit den Stellungnahmen des Amts für Umweltschutz sowie der Landesdirektion Sachsen zum vorhandenen Standort übereinstimmen.

4. Wurde im Rahmen der besagten Untersuchungen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt?

Da es sich bei der Errichtung eines Spielplatzes gem. Anlage 1 zum UVPG nicht um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt

5. Wurde zur Feststellung des Bestandes an Flora und Fauna und ggf. schützenswerter Bäume und Sträucher sowie Wild und Vogeltierarten vor Ort ein Gutachten angefertigt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird derzeit (April – Juni 2024) für den Standort ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Dieses umfasst nach Maßgabe der Behörde als Untersuchungsumfang Brutvögel und Fledermäuse.

6. Wenn bisher keine Artenzählung vorgenommen wurde, warum wurden die Grundlagen der vorhandenen und noch sichtbaren Wildwechsel zerstört und warum soll erst im Anschluss eine Artenzählung vorgenommen werden?

Im Februar 2024 und somit in der vegetationsfreien Zeit fand eine teilweise Beräumung von sukzessivem Aufwuchs (überwiegend Brombeere) auf einer südlichen Teilfläche des Geländes statt. Diese erfolgte vor dem Hintergrund der Vorbereitung der Beprobungsmaßnahmen sowie für zusätzliche Vermessungsmaßnahmen.

7. In welcher Weise sollen bei den Prüfvorgängen und geplanten Maßnahmen zur Herstellung eines Spielplatzes auf den in Rede stehenden Flächen die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin einbezogen werden?

Sobald das Verfahren zur Beprobung des Geländes mit der Landesdirektion Sachsen abschließend geklärt ist und der Zeitpunkt der Bodenuntersuchungen feststeht, werden die Anwohner vor Ort über Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahme informiert werden. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird es eine weitere direkte Anwohnerinformation geben verbunden mit einem Ausblick auf die zukünftige Gestaltung des Geländes. Parallel hierzu wird auch der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer über die Erkenntnisgewinne für den Standort informiert werden.

8. Welche Kosten sind zu erwarten, wenn die vorhandene Deponie bis zu 4 Meter tief ausgehoben werden muss, um die Schadstoffe zu beseitigen?

Da die Beprobung noch nicht stattgefunden hat, können derzeit keine Angaben zur Beantwortung der Frage gemacht werden.

9. Wie stellt sich der weitere Planungs- und Umsetzungsprozess des Vorhabens dar?

Nach den bodentechnischen Untersuchungen wird Klarheit über die zukünftige Größe der Maßnahmenfläche bestehen. Im Anschluss werden die entsprechenden Planungsphasen bearbeitet. Der Baubeginn für die Errichtung des Spielplatzes sowie der dazugehörigen öffentlichen Grünfläche soll Anfang 2025 erfolgen.