VII-F-10169 Umgang mit Überlastungsanzeige aidshilfe leipzig

SR Dr. Volker Külow

Mit Datum vom 7. März 2024 verschickte die aidshilfe leipzig an das zuständige Ministerium in Dresden, an zwei Verwaltungsstellen in Leipzig (Sozialbürgermeisterin und Leiterin Gesundheitsamt) sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, eine Überlastungsanzeige. In dieser hieß es u. a., dass „Arbeit unverrichtet bleiben muss“ und der „Bedarf an Testungen und persönlicher Beratung (…) nicht abgedeckt werden“ kann. Weiterhin hieß es: „Folgende Überlastungsmerkmale müssen wir bei unseren Mitarbeitenden feststellen: konstante Überstunden aller Mitarbeitenden, lange Arbeitstage und Schwierigkeiten, bei der Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten, vermehrte Krankheitsausfälle durch permanente Überarbeitung.“

Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Wann und wie reagierte die Verwaltung auf die Überlastungsanzeige? Wenn nein, warum nicht?
  2. Sind die geschilderten Probleme bekannt und wenn ja, gibt es konkrete Überlegungen zur Abhilfe?
  3. Wie haben sich die personellen Kapazitäten der aidshilfe leipzig seit 1990 entwickelt?
  4. Gab es in den letzten Jahren Anträge bzw. Anfragen der aidshilfe leipzig, die Kapazitäten zu erhöhen? Wenn ja, wie wurde mit diesen umgegangen?
  5. Wie soll in der wachsenden Stadt mit dem steigenden Bedarf nach sexueller Bildung an Schulen sowie dem steigenden Beratungsbedarf der Bevölkerung umgegangen werden und gibt es ggf. die Absicht, die Zuwendungen für die aidshilfe leipzig, als wichtiges Mitglied der öffentlichen Gesundheitsdienste der Stadt, aufzustocken?
  6. Gibt es Vorschläge, wie mit einem gleichbleibenden Haushalt die Entlohnung nach TVÖD für die angestellten Fachkräfte umgesetzt werden soll?
  7. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, freie Träger, wie z. B. die aidshilfe leipzig, dabei zu unterstützen, den geforderten Eigenanteil von 10 Prozent auf den Gesamthaushalt zu erwirtschaften?

 

Antwort

1. Wann und wie reagierte die Verwaltung auf die Überlastungsanzeige? Wenn nein, warum nicht?

Mit Eingang der Überlastungsanzeige erfolgte eine intensive Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen als weiteren Fördermittelgeber. Im Ergebnis wird die Aidshilfe Leipzig ein Antwortschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) erhalten. Seitens des Gesundheitsamtes wird der Aidshilfe Leipzig zeitnah ein Gesprächsangebot unterbreitet, in dem der Inhalt des Schreibens thematisiert werden soll.

2. Sind die geschilderten Probleme bekannt und wenn ja, gibt es konkrete Überlegungen zur Abhilfe?

Im Rahmen des Förderverfahrens für das Jahr 2023 erfolgte eine Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hinsichtlich der Kürzung der Antragsfördersumme. m Zuge dessen kam es indirekt zur Anzeige. Die Kürzung konnte durch den Haushaltsantrag A 0108/ 23/24-01 zur Haushaltsplanung 2023/24 zurückgenommen werden.

Bereits im Vorfeld gab es in den Jahren 2023 und 2024 durch die Sozialarbeitenden der Aidshilfe Leipzig Gespräche mit dem Gesundheitsamt zu den steigenden Bedarfen in Leipzig und den damit einhergehenden Problemen.

3. Wie haben sich die personellen Kapazitäten der aidshilfe leipzig seit 1990 entwickelt?

Die personellen Kapazitäten verteilen sich seit 1990 konstant auf 3 VzÄ Fachkräfte und 0,75 VzÄ Verwaltungskraft.

4. Gab es in den letzten Jahren Anträge bzw. Anfragen der aidshilfe leipzig, die Kapazitäten zu erhöhen? Wenn ja, wie wurde mit diesen umgegangen?

Das Gesundheitsamt hat im Jahr 2019 die städtischen Zuwendungen an den Verein um 44.156,00 € aufgestockt: von 95.000,00 € auf 139.156,00 €. Im Jahr 2020 erfolgte eine weitere Aufstockung auf 144.376,00 € und im Jahr 2023 auf 150.713,00 €.

Seit 2017 ist die Arbeit von 3 VzÄ (Fachkräfte) auf 4 Personen verteilt.

Innerhalb der jährlichen Treffen des Landesarbeitskreises STI/AIDS erfolgte die Thematisierung durch die Aidshilfe Leipzig. Zum einen wurden steigende Bedarfe erörtert, die an die Aidshilfe herangetragen wurden. Zum anderen wurde auch eine Erhöhung der Finanzierung über Fördermittel des Landes diskutiert.

5. Wie soll in der wachsenden Stadt mit dem steigenden Bedarf nach sexueller Bildung an Schulen sowie dem steigenden Beratungsbedarf der Bevölkerung umgegangen werden und gibt es ggf. die Absicht, die Zuwendungen für die aidshilfe leipzig, als wichtiges Mitglied der öffentlichen Gesundheitsdienste der Stadt, aufzustocken?

Ob und inwiefern eine Erhöhung der Zuwendungen geboten ist, soll zunächst im erneuten Gespräch mit der Aidshilfe Leipzig eruiert werden. Fest steht, dass auch andere Institutionen ein gleichartiges Leistungsspektrum abdecken. Dies betrifft etwa freie Träger sexueller Bildung oder das Gesundheitsamt selbst. Diese haben aktuell keine Überlastungen angezeigt. Zu beachten ist außerdem, dass das Budget freiwilliger Zuwendungen des Gesundheitsamtes bereits jetzt zu gut 46 % an die Aidshilfe Leipzig vergeben wird.

Gegenwärtig wird im Gesundheitsamt eine neue Stelle mit dem thematischen Schwerpunkt Sexualpädagogik eingerichtet (siehe Haushaltsantrag A 0033/ 23/24).

6. Gibt es Vorschläge, wie mit einem gleichbleibenden Haushalt die Entlohnung nach TVÖD für die angestellten Fachkräfte umgesetzt werden soll?

Die Entlohnung nach TVöD ist mit der Aufstockung der Förderung 2019 von ~ 80 % (2018) auf ~ 96 % (2019) erfolgt. Weiterhin erfolgte in den letzten Jahren die Anpassung auf 100 % des TVöD. Der Verein wollte das Niveau der Lohn- und Gehaltszahlung lt. Zuwendungsantrag auch im 2024 halten. Da das freiwillige Zuwendungsbudget des Gesundheitsamtes sich nicht erhöht hat, kann die beantragte Zuwendungshöhe des Vereines von 160.079,50 € nicht erfüllt werden und die Zuwendung wird auf die Fördersumme des Vorjahres herabgesetzt (150.713,00 €). Das Lohn- und Gehaltsniveau fällt damit auf ~ 98 %.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Bezahlung sehr stark am TVöD orientiert ist.

7. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, freie Träger, wie z. B. die aidshilfe leipzig, dabei zu unterstützen, den geforderten Eigenanteil von 10 Prozent auf den Gesamthaushalt zu erwirtschaften?

Nein, die Stadtverwaltung sieht grundsätzlich keine Möglichkeit derartig finanziell zu unterstützen.

Zuwendungen nach der Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sind freiwillige Leistungen. Im Punkt 4.2 Finanzierungsarten steht, dass der Antragsteller sich mit einem angemessenen Eigenanteil (mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben) an den förderfähigen Gesamtkosten beteiligen soll.

Das Gesundheitsamt sieht keine Möglichkeiten mehr den 10 %-igen Eigenanteil anteilig zu übernehmen, wie es in der Vergangenheit erfolgte. Die Eigenanteilsquote lag im Schnitt bei ~ 5 %. Erst seit vorigen Jahr geht die Tendenz zu den 10 %. 

Die Aidshilfe Leipzig erhält wie oben erläutert seit Jahren den größten Anteil aus dem freiwilligen Zuwendungsbudget des Gesundheitsamtes. Das gesamte Zuwendungsbudget des Gesundheitsamtes beträgt 2024: 324.900,00 €; davon erhält die Aidshilfe Leipzig 150.713,00 €. Dies entspricht 46,39 % des Gesamtbudgets.

Aus Sicht des Gesundheitsamtes werden Möglichkeiten und Potentiale gesehen, die Eigenanteilsquote zu erhalten und ggf. zu erhöhen. Dies soll im Gespräch mit der Aidshilfe Leipzig ebenfalls thematisiert werden.