VII-F-10166 Wahlteilnahme von Menschen ohne festen Wohnsitz

Fraktion Die Linke

Am 9. Juni 2024 werden in Leipzig Stadtrat und Europaparlament gewählt. Die Linksfraktion hatte in den vergangenen Jahren immer wieder die Möglichkeit der Beteiligung von Menschen ohne festen Wohnsitz zum Thema gemacht und eine bessere Information der Betroffenen eingefordert (dazu auch Beschluss VI-A-06932).

Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Bis wann müssen sich Menschen ohne festen Wohnsitz ins Wahlregister eintragen?
  2. Wie wird insbesondere die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen auf die Möglichkeit der Wahlbeteiligung hingewiesen?
  3. Welche konkreten Informationsangebote und Infomaterialien gibt es, um diese Zielgruppen auf die Möglichkeiten der Wahlteilnahme aufmerksam zu machen?

Antwort

Grundsätzliches:

Der Stadt Leipzig, insbesondere dem Amt für Statistik und Wahlen, ist ein gleichberechtigter Zugang aller wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger zu den Wahlen ein großes Anliegen. Entsprechend wird auch die Befähigung wohnungsloser Personen zur Wahlteilnahme bestmöglich angestrebt. Dabei sind diese aufgrund des Wohnsitzerfordernisses in §§ 15 und 16 SächsGemO jedoch für die Kommunalwahl grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Im Rahmen der Europa- und Landtagswahl kann aber eine Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag stattfinden. Ziel ist es, über geeignete Maßnahmen diese Information an entsprechende Bevölkerungsgruppen zu übermitteln.

1. Bis wann müssen sich Menschen ohne festen Wohnsitz ins Wahlregister eintragen?

Antwort: Die Eintragung ins Wählerregister für die Europawahl muss bis zum 19.05.2024 stattgefunden haben. Die persönliche Antragstellung kann bis zum 17.05.2024 in der Briefwahlstelle in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 4-6, stattfinden.

2. Wie wird insbesondere die Zielgruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen auf die Möglichkeit der Wahlbeteiligung hingewiesen?

Die Gruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen wird im Zuge von Veröffentlichungen der Stadt Leipzig und mit direkter Ansprache auf die Möglichkeit zur Beteiligung an der Europawahl hingewiesen. Zudem werden die folgenden zentralen Leipziger Übernachtungshäuser und Notschlafstellen informiert und mit Informationsmaterialien ausgestattet: Übernachtungshaus für wohnungslose Männer "Rücke", Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen (Scharnhorststraße 27), Alternative I (Notunterbringung wohnungsloser drogenabhängiger Personen), Alternative III (Notunterbringung wohnungsloser drogenabhängiger Personen), Übernachtungshaus für wohnungslose Männer „Helene“, Bahnhofsmission Leipzig. 

3. Welche konkreten Informationsangebote und Infomaterialien gibt es, um diese Zielgruppen auf die Möglichkeiten der Wahlteilnahme aufmerksam zu machen?

Das Amt für Statistik und Wahlen hat ein Informationsblatt (siehe Anlage) erstellt, das alle zentralen Informationen in gebündelter Form umfasst. Dieses wird in Kombination mit einem Antragsvordruck wie oben beschrieben verteilt.