VII-F-10141 „Zukunftsfähige Arbeitswelten“ - aktuelle Umsetzung

Fraktion DIE LINKE

Am 6. Februar 2023 hat der Oberbürgermeister mit Beschluss zur Vorlage VII-DS-07337 „Grundsatzbeschluss Zukunftsfähige Arbeitswelten Stadtverwaltung Leipzig“ festgelegt, dass alle Arbeitsplätze grundsätzlich als Wechselarbeitsplätze auszugestalten sind. Zur Umsetzung sollen alle physischen Arbeitsplätze ab 1. Januar 2024 als aufgeräumte Schreibtische genutzt werden. Ab 1. Januar 2025, spätestens ab 1. Januar 2026 sind alle physischen Arbeitsplätze als Wechselarbeitsplätze zu nutzen.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. In welchen Ämtern und Sachgebieten sind bereits wie viele physische Arbeitsplätze als aufgeräumte Schreibtische gemäß Beschluss und wie viele als Wechselarbeitsplätze ausgestaltet?
  2. Wie viele Beschäftigte welcher Ämter und Sachgebiete sind nunmehr an Wechselarbeitsplätzen beschäftigt und wie hoch fällt der Anteil der gleichzeitig im jeweiligen Gebäude befindlichen Nutzerinnen und Nutzer derzeit aus?
  3. In welchen Ämtern und Sachgebieten kam bzw. kommt es in wie vielen Fällen (arbeitswöchentlich) aufgrund überschneidender Schicht- bzw. Dienstbeginnzeiten an Wechselarbeitsplätzen zu gleichzeitiger Anwesenheit von Beschäftigten und somit zur Blockierung von Arbeitsplatz-nutzung durch Beschäftigte, die dienstbedingte Sachverhaltserfassungen und -bearbeitungen durchführen?
  4. Wie können solche in Frage 3 erfragten Überschneidungen weitgehend vermieden und dennoch die erforderlichen Arbeitsabläufe sichergestellt werden?

Antwort

Vorgeschaltete Bemerkung

Besonders mit Blick auf eine langfristige Perspektive ist es unabdingbar, die Arbeitsplätze resilient, flexibel, nachhaltig und gesund zu gestalten. Dies fasst die Stadtverwaltung unter dem Begriff "zukunftsfähige Arbeitsplätze" zusammen. Die Arbeitsflächen müssen nicht nur den verschiedenen Aspekten hinsichtlich der Haussicherheit im Backoffice und Bürgerverkehr gerecht werden, sondern auch darauf abzielen, gesundheitsfördernde Arbeitsplätze zu schaffen, die Licht, Luft und Lärm angemessen berücksichtigen und das körperliche, soziale und geistige Wohlbefinden der Mitarbeiter fördern. Dabei ist es entscheidend, dass das entsprechende Gebäude nicht nur den Anforderungen von morgen, sondern auch von übermorgen gerecht wird, um langfristig effizient und produktiv zu bleiben. Aufgeräumte Arbeitsplätze und Wechselarbeitsplätze sind dabei ein Teil.

1. In welchen Ämtern und Sachgebieten sind bereits wie viele physische Arbeitsplätze als aufgeräumte Schreibtische gemäß Beschluss und wie viele als Wechselarbeitsplätze ausgestaltet?

Hierrüber wird keine dezidierte Statistik geführt. Die Fachämter sind eigenverantwortlich dafür zuständig, den Beschluss aufgeräumter Arbeitsplatz in den von ihnen genutzten Flächen umzusetzen. Ein Melde- oder Kontrollprozess ist hier nicht vorgesehen. Im Januar 2024 hat das Referat Verwaltungsunterbringung eine Umfrage auf Ämterebene durchgeführt, um ein Abbild des aktuellen Standes zu erhalten. Aus den Ergebnissen der Umfrage lässt sich ableiten, dass in etwa der Hälfte der Ämter der aufgeräumte Schreibtisch zum Teil umgesetzt wird. Für Ende des Jahres 2024 ist abermals eine Ämterabfrage zur Umsetzung des aufgeräumten Arbeitsplatzes sowie in Vorbereitung auf die Einführung des Wechselarbeitsplatzes vorgesehen

2. Wie viele Beschäftigte welcher Ämter und Sachgebiete sind nunmehr an Wechselarbeitsplätzen beschäftigt und wie hoch fällt der Anteil der gleichzeitig im jeweiligen Gebäude befindlichen Nutzerinnen und Nutzer derzeit aus?

In Bereichen mit Schichtarbeit sowie Schalterarbeit, insbesondere der Kfz-Stelle und den Bürgerbüros, werden seit jeher Arbeitsplätze von mehreren Personen genutzt. Hierrüber wird keine dezidierte Statistik geführt. Unabhängig davon ist bekannt, dass sich einzelne Bereiche dem Thema der flexiblen Nutzung von Arbeitsplätzen ohne Personenzuweisung probeweise annähern. Die Beschlusslage gibt Wechselarbeitsplätze erst ab 2025, spätestens 2026 vor, daher besteht für die Umsetzung auch noch keine verpflichtende Veranlassung.

Auf Basis von Studien ist davon auszugehen, dass sich im Mittel etwa 15-20% der Mitarbeitenden aufgrund von tariflichen Urlaub, Fortbildung, Dienstreisen, Dienstwegen, Krankheit etc. nicht im Gebäude aufhalten. Mit der Einführung der elektronischen Zeiterfassung lässt sich hierüber eine zusammenfassende Aussage treffen. Hinzu kommt die Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund gebäudeinterner Besprechungen. Hierrüber wird keine dezidierte Statistik geführt. Bei einer Abwesenheit durch Homeoffice und mobiles Arbeiten ist eine zusätzliche Abwesenheit von mindestens 10% zu erwarten.

3. und 4. In welchen Ämtern und Sachgebieten kam bzw. kommt es in wie vielen Fällen (arbeitswöchentlich) aufgrund überschneidender Schicht- bzw. Dienstbeginnzeiten an Wechselarbeitsplätzen zu gleichzeitiger Anwesenheit von Beschäftigten und somit zur Blockierung von Arbeitsplatznutzung durch Beschäftigte, die dienstbedingte Sachverhaltserfassungen und -bearbeitungen durchführen?

Wie können solche erfragten Überschneidungen weitgehend vermieden und dennoch die erforderlichen Arbeitsabläufe sichergestellt werden?

Es liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass einem Mitarbeiter kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte. Ein solches Risiko ist ebenso nicht angezeigt, dennoch ist es wichtig, proaktiv damit umzugehen, indem die zugewiesene Nutzergruppe für die Wechselarbeitsplätze möglichst groß gewählt wird und zusätzliche Flexibilität gewährleistet wird.