VII-F-10140 Aktueller Planungsstand Verwaltungsunterbringung

Fraktion DIE LINKE

Mit der Beschlussfassung der Ratsversammlung zur Vorlage VII-DS-02869 „Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)“ am 19. Januar 2022 ist der Verwaltung ein umfangreiches Bündel an Aufgabenstellungen für die Planung der künftigen Verwaltungsunterbringung übergeben worden. Dieses Aufgabenbündel umfasst Planungen für Flächen- und Objektbeschaffungen und -planungen sowie für verwaltungs- bzw. organisationsinterne Struktur- und Ablaufanpassungen.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Für welche Objekte gemäß Beschlusspunkt 2 des Beschlusses vom 19. Januar 2022 einschließlich der darüber hinaus mit Satz 2 des Beschlusspunktes eröffneten erweiterten Prüfung für andere mögliche Standorte der Verwaltungsunterbringung ist welcher Prüfungs-, Planungs- oder Umsetzungsstand gemäß Punkten 2.2 „Tiefenprüfung der Standorte“ und 2.3 „Entscheidungsvorschlag“ – hier insbesondere auch zu „Maßnahmen standortbezogen“ – erreicht und welche signifikanten Änderungen/Abweichungen ergeben sich zum Grundsatzbeschluss zur Vorlage VII-Ifo-01012 „Grundlagen zum Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung“ zu den ins Auge gefassten Objekten (Standortpool und Ergänzungsliegenschaften)? (Ggf. unter Angabe der verwaltungsseitigen Informationen mit Drucksachennummer aufstellen!)
  2. Welche dieser Objekte sind bereits im Eigentum der Stadt, für welche ist der Erwerb geplant, für welche ist eine Anmietung oder ein Erbbaupachtverhältnis geplant? (Bitte unter Angabe entsprechender Beschlüsse des Stadtrates aufstellen!)
  3. Wie ordnen sich die Überlegungen zum möglichen Erwerb des Objektes des Alten Technischen Rathauses, Prager Straße 20-28, mit welchen Folgen für die Umsetzung des Beschlusses der mit der Vorlage VII-DS-02869 präferierten oder erkundeten Objekte – siehe Frage 1 – ein?
  4. In der Anlage 1 – Ergebnisse Analyse und Bewertung externer Fachberater – zu VII-DS-02869 „Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)“ wird auf Seite 3 die Vorlage VII-Ifo-01012-DS-02 in Bezug genommen. Diese ist weder öffentlich noch nicht öffentlich einsehbar. Welchen Inhalt hat diese Vorlage und welche Vorgaben sind damit für die Umsetzung der Konzeption zur Verwaltungsunterbringung verbunden?

Antwort

1. Für welche Objekte gemäß Beschlusspunkt 2 des Beschlusses vom 19. Januar 2022 einschließlich der darüber hinaus mit Satz 2 des Beschlusspunktes eröffneten erweiterten Prüfung für andere mögliche Standorte der Verwaltungsunterbringung ist welcher Prüfungs-, Planungs- oder Umsetzungsstand gemäß Punkten 2.2 „Tiefenprüfung der Standorte“ und 2.3 „Entscheidungsvorschlag“ – hier insbesondere auch zu „Maßnahmen standortbezogen“ – erreicht und welche signifikanten Änderungen/Abweichungen ergeben sich zum Grundsatzbeschluss zur Vorlage VII-Ifo-01012 „Grundlagen zum Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung“ zu den ins Auge gefassten Objekten (Standortpool und Ergänzungsliegenschaften)? (Ggf. unter Angabe der verwaltungsseitigen Informationen mit Drucksachennummer aufstellen!)

Eine entsprechende Einordnung hat am 30. Januar 2024 auf Wunsch des Fachausschusses Allgemeine Verwaltung stattgefunden. In der Sitzung wurde der Sachstand zur Verwaltungsunterbringung ausführlich erläutert. Insbesondere die Folie 13 des Sachstandsberichtes ist hierfür maßgeblich. Dabei wurde auf die Normengeschichte zur Unterbringung der Verwaltungszentren eingegangen. Diese ist hier noch einmal dargestellt:

Vorlagenhistorie:

  • VI-DS-01050 „Unterbringung des Stadtarchivs - 1. Nachtrag zum Mietvertrag“
  • VI-DS-03786-NF-04 „Konzept zur mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung
  • VII-Ifo-01012 Grundlagen zum Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung inkl. VII-Ifo-01012-ÄA-03
  • VII-Ifo-01012-DS-02 Konzept "Verwaltungszentren" als Arbeitsinstrument für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung
  • VII-A-01379-NF-02 Alternative Standorte zum Wilhelm-Leuschner-Platz
  • VII-DS-02869 Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) (inkl. Änderungsanträge) sowie VII-DS-02869-Ifo-04 Sachstand zum Ankauf Technisches Rathaus
  • VII-DS-07570 Ankauf des Erbbaurechts am Grundstück Magazingasse 3 für die Verwaltungsunterbringung
  • VII-DS-07947 Ankauf des Grundstücks Prager Straße 21 / Seemannstraße 1-5 für die Verwaltungsunterbringung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)
  • VII-DS-09291-NF-03 Sicherung der kommunalen kritischen IT-Infrastruktur durch den Ankauf des Grundstücks Prager Straße 8 für die Verwaltungsunterbringung - Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO

2. Welche dieser Objekte sind bereits im Eigentum der Stadt, für welche ist der Erwerb geplant, für welche ist eine Anmietung oder ein Erbbaupachtverhältnis geplant? (Bitte unter Angabe entsprechender Beschlüsse des Stadtrates aufstellen!)

Derzeit wird der Ankauf des ehemaligen Technischen Rathauses diskutiert VII-DS-09692-NF-03 Ankauf des Alten Technischen Rathauses in der Prager Straße 20-28 für Verwaltungsunterbringung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO). Darüber hinaus sind keine Ankäufe geplant.

3. Wie ordnen sich die Überlegungen zum möglichen Erwerb des Objektes des Alten Technischen Rathauses, Prager Straße 20-28, mit welchen Folgen für die Umsetzung des Beschlusses der mit der Vorlage VII-DS-02869 präferierten oder erkundeten Objekte – siehe Frage 1 – ein?

Im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung am 30. Januar 2024 sowie im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 2. April 2024 wurde über Sachstände zu Standortentscheidungen erläutert. Folgende Standortentwicklungsmöglichkeiten wurden dort benannt: Ankauf Prager Straße 21, Ankauf Magazingasse, Standort Messehalle 12, aktuelles Technische Rathaus, Technische Rathaus.

Auf dem o.g. Standort könnten die Bedarfe des Verwaltungszentrums Planen, Bauen, Umwelt dargestellt werden. Zudem ist es denkbar, dass die Bedarfe des Verwaltungszentrums Gesundheit oder Sicherheit und Ordnung ebenfalls an dem Standort untergebracht werden. Die Potenziale des Grundstücks ließen dies zu. Mit dem Ankauf der Prager Str. 21 ist eine Entwicklung des Verwaltungszentrums Soziales abgeschlossen und fokussiert sich auf die Prager Str. 21.

4. In der Anlage 1 – Ergebnisse Analyse und Bewertung externer Fachberater – zu VII-DS-02869 „Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung - Standortempfehlung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)“ wird auf Seite 3 die Vorlage VII-Ifo-01012-DS-02 in Bezug genommen. Diese ist weder öffentlich noch nicht öffentlich einsehbar. Welchen Inhalt hat diese Vorlage und welche Vorgaben sind damit für die Umsetzung der Konzeption zur Verwaltungsunterbringung verbunden?

Eine wichtige Arbeitsgrundlage für das Konzept der mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung ist das organisatorische Konzept zu den Verwaltungszentren. Das organisatorische Rahmenkonzept schlägt folgende Verwaltungszentren vor: „Politisches Verwaltungszentrum / Interne Services“, „Planung, Bauen & Umwelt“, „Soziales / Gesundheit & Medizin“, „Jugend, Schule & Demokratie“, „Sicherheit & Ordnung / Bürgerservice – Zentrale“ und „Wirtschafts-, Kultur- und Sportförderung & Digitale Stadt“.

Bei der Auswahl und der Belegungsplanung künftiger Verwaltungsstandorte soll das Konzept herangezogen werden. Die Vorlage beschließt die Verwaltungszentren sowie die prinzipielle Zuordnung der Funktionen. Dabei ist zu beachten, dass die Stadtverwaltung weiterhin an ihrer Erreichbarkeit in den Stadtteilen festhält und keineswegs die Zentralisierung aller Funktionen anstrebt. Aus diesem Grund sind bewusst einige Bereiche aus den Verwaltungszentren ausgenommen (beispielsweise Kitas oder auch die Eigenbetriebe).