VII-F-09913 Aktueller Stand des angekündigten Verzichts der GP Günter Papenburg AG auf Kiesabbau in Rückmarsdorf - Nachfrage zur Anfrage VII-F-09821

SR Dr. Volker Külow

In der o.g. Antwort sind aus Sicht des Fragestellers trotz der Möglichkeit für Nachfragen in der Stadtratssitzung am 28. Februar einige Punkte offengeblieben bzw. wurden noch nicht präzise genug beantwortet. 

Fragen an den OBM:

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass aus der „internen Vorlage“ zur Verzichtserklärung der GP Günter Papenburg AG eine offizielle Vorlage für den Stadtrat wird?
     
  2. Welche Flurstücke „im Bereich Schönau und Rückmarsdorf“ sind von der Prüfung weiterer „Entwicklungsmöglichkeiten“ genau betroffen und welche „anderen Ziele als den Kiesabbau“ werden vom Unternehmen und der Stadt avisiert?
     
  3. Wann ist mit der Vorlage mit dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu rechnen?
     
  4. Welche Formate zur Information der Bevölkerung in Rückmarsdorf über die neuen Planungen sind beabsichtigt und wann werden sie umgesetzt?
     
  5. In der Antwort heißt es u.a.: „Vorläufig läuft das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren beim Oberbergamt Freiberg weiter.“ Wir bitten um Präzisierung, auf welcher Basis ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, wenn die GP Papenburg AG nach Kenntnis des Fragestellers nur für ca. 5,4% der Fläche (entspricht etwa 3 ha) Eigentümer ist? 
     
  6. Handelt es sich tatsächlich um das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren oder nur um das bergrechtliche Verfahren, eingeleitet durch den Scoping Termin am 18. September 2016?

    Antwort:

1.  Wann ist damit zu rechnen, dass aus der „internen Vorlage“ zur Verzichtserklärung der GP Günter Papenburg AG eine offizielle Vorlage für den Stadtrat wird? 

Sobald in der DB OBM eine entsprechende Festlegung getroffen wurde, erfolgt die erforderliche Beratung bzw. Beschlussfassung in den beteiligten Fachausschüssen, bevor sich die Behandlung in der Ratsversammlung anschließt.

2.  Welche Flurstücke „im Bereich Schönau und Rückmarsdorf“ sind von der Prüfung weiterer „Entwicklungsmöglichkeiten“ genau betroffen und welche „anderen Ziele als den Kiesabbau“ werden vom Unternehmen und der Stadt avisiert?

Betroffen von der Prüfung sind die südlich der Bahnlinie liegenden heutigen Betriebsflächen der GP Günter Papenburg AG. Hier strebt das Unternehmen langfristig die Fortführung der Baustoffherstellung- und Veredelung, des Baustoffrecyclings, der Asphaltherstellung sowie der Baustofflogistik an. Zusätzlich sollen Kapazitäten für die Unterbringung von schon in Leipzig und Delitzsch ansässigen Tochtergesellschaften geschaffen werden, die im Verkehrswege- und Ingenieurbau sowie dem Hochbau tätig sind inkl. zugehöriger Verwaltungseinheiten und Nebenbetriebe. Zur Steuerung dieser Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

3.  Wann ist mit der Vorlage mit dem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu rechnen?

Die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss soll im Mai 2024 in die Ratsversammlung zur Beschlussfassung eingebracht werden.

4.  Welche Formate zur Information der Bevölkerung in Rückmarsdorf über die neuen Planungen sind beabsichtigt und wann werden sie umgesetzt? 

Die Information und Beteiligung der Bevölkerung erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen des B-Planverfahren nach § 3 und 4 Baugesetzbuch. Parallel dazu wird der Ortschaftsrat Rückmarsdorf kontinuierliche informiert. In der Sitzung am 11.03. wurde der aktuelle Sachstand vorgestellt.

5.  In der Antwort heißt es u.a.: „Vorläufig läuft das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren beim Oberbergamt Freiberg weiter.“ Wir bitten um Präzisierung, auf welcher Basis ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, wenn die GP Papenburg AG nach Kenntnis des Fragestellers nur für ca. 5,4% der Fläche (entspricht etwa 3 ha) Eigentümer ist?  

Im so bezeichneten Kiesabbaugebiet Rückmarsdorf liegt die Eigentumsquote der GP Papenburg AG bei ca. 15,6% bzw. bei ca. 8,7 ha. Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag der GP Papenburg AG durch das Oberbergamt Freiberg eingeleitet. Die Stadt Leipzig wird regelmäßig in bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und nach Aufforderung durch das Oberbergamt Freiberg an der Planung beteiligt. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, dass durch die Stadt eine Stellungnahme abgeben wird.   

6.  Handelt es sich tatsächlich um das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren oder nur um das bergrechtliche Verfahren, eingeleitet durch den Scoping Termin am 18. September 2016?

Es gibt derzeit nur ein Verfahren, dass beim Oberbergamt Freiberg geführt wird. Hierbei handelt es sich um das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, zudem am 18.09.2016 ein Scopingtermin stattgefunden hat.