VII-F-09905 Nachfrage zur Anfrage VII-F-09817-AW-01 "Öffentliche Nutzung des Spielplatzes des Mehrfamilienhauskomplexes in Schönefeld der Leipzig Stiftung unerwünscht?"

SR Steffen Wehmann

Zur Ratsversammlung blieb die Anfrage 1 mit dem Hinweis „Die Stadtverwaltung gibt das Thema an die Stiftung weiter“ unbeantwortet.

Daher stelle ich die folgende Anfrage zum zweiten Mal und bitte um Beantwortung:
Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadtverwaltung die Leipzig Stiftung zu bewegen– zumindest – für einen ggf. festgelegten Zeitrahmen („Öffnungszeiten“) diesen Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?


Antwort

Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadtverwaltung die Leipzig Stiftung zu bewegen – zumindest – für einen ggf. festgelegten Zeitrahmen („Öffnungszeiten“) diesen Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?

Seitens der Stadtverwaltung bestehen keine förmlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf diese Stiftung bürgerlichen Rechts.

Ggf. ist es in diesem Zusammenhang angebracht, die Stiftungsratsvorsitzende oder auch die Mitglieder des Vorstandes damit zu befassen.