VII-F-09828 Energieeffizienz der LWB

Fraktion Die Linke

Um Wärme künftig bezahlbar und ökologisch zur Verfügung stellen zu können, braucht es eine schnelle und nachhaltige Wärmewende. Das Gebäudeenergiegesetz sieht deshalb vor, dass neue Heizungsanlagen zu 65% mit erneuerbaren Energien betreibbar sein müssen. Doch ohne die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes droht dieser Heizungsaustausch inneffizient und ineffektiv zu werden. Die LWB hat daher bereits ihre Liegenschaften nach Energieeffizienzklassen kategorisiert und saniert Liegenschaften, die in einem besonders schlechten Zustand sind. Laut Nachhaltigkeitsbericht 2022 liegen allerdings noch 124 Liegenschaften in der Klasse E und 74 Liegenschaften sogar in der Klasse F.

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Wohneinheiten befinden sich in den 124 Liegenschaften der Effizienzklasse E und den 74 Liegenschaften der Effizienzklasse F?
  2. Zu welchen Gebäudetypen (Neubau/Altbau) gehören die Liegenschaften in den beiden Effizienzklassen E und F?

Für wie viele dieser Liegenschaften ist eine Überführung in mindestens die Effizienzklasse D machbar und geplant?


Antwort

Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen beruht auf einer Zuarbeit der LWB:

Zu 1: Wie viele Wohneinheiten befinden sich in den 124 Liegenschaften der Effizienzklasse E und den 74 Liegenschaften der Effizienzklasse F?

In den 124 Liegenschaften der Effizienzklasse E befinden sich 3.693 Wohneinheiten. In den 74 Liegenschaften der Effizienzklasse F befinden sich 126 Wohneinheiten. Von diesen insgesamt 3.819 Wohneinheiten sind über 2.700 Wohneinheiten in denkmalgeschützten Gebäuden, die in der Regel auch saniert sind.

Zu 2.: Zu welchen Gebäudetypen (Neubau/Altbau) gehören die Liegenschaften in den beiden Effizienzklassen E und F?

In der überwiegenden Anzahl der Gebäude mit EK E/F handelt es sich um Denkmäler, die bereits saniert sind. Einige der Liegenschaften sind noch nicht saniert (hierbei handelt es sich um ehemals städtische Liegenschaften bzw. um Liegenschaften, deren Modernisierung in Kürze vorgesehen ist).

Zu 3.: Für wie viele dieser Liegenschaften ist eine Überführung in mindestens die Effizienzklasse D machbar und geplant?

Dies wird derzeit – auch unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Abwägungsprozesses inkl. möglicher Mieterwartung (Mietpreisbremse, maximale ModUmlage) geprüft.  Zudem ist das Heizverhalten der Mieter mit anzuführen, da dies wesentlich auf die Bestimmung der Energieklasse einwirkt. Einige der Liegenschaften bewegen sich rund um den Grenzwert 130 kWh/m² bzw. 160 kWh/m² zur nächst besseren EK.