VII-F-09625 Grundstücksverkauf durch die LWB

Fraktion Die Linke

Seit Ende November bietet die LWB ein Grundstück zum Verkauf an:

https://www.lwb.de/index.php/lwb-verkauft-erneut-baugrundstueck

In der Antwort auf unsere Anfrage an den Oberbürgermeister zur strategischen Liegenschaftspolitik (VII-OB-08385) wird das Regelverfahren bzw. die Dienstanweisung „Aufgaben des Liegenschaftsamtes“ für den Umgang mit entbehrlichen Grundstücken der Beteiligungsunternehmen der Stadt wie folgt beschrieben:

Die Stadt hat bereits 2016 für alle Beteiligungsunternehmen, bei denen sie Alleingesellschafterin ist, Gesellschafterbeschlüsse über die "Informationspflicht über geplante Transaktionen im Zusammenhang mit Liegenschaften" gefasst. Danach haben diese frühzeitig die Stadt auch unterjährig über nicht betriebsnotwendige Flächen bzw. diesbezüglich geplante Transaktionen zu informieren. Die seither mitgeteilten Bestände werden jeweils von der Verwaltung in allen Bereichen auf Bedarfe geprüft und gegebenenfalls der Erwerb verhandelt. Werden keine Bedarfe identifiziert, wird dies den jeweiligen Unternehmen mitgeteilt, die dann wieder frei über die Liegenschaften verfügen können.

Daher fragen wir:

1. Wann wurde die Stadtverwaltung durch die LWB über die Entbehrlichkeit des angebotenen Grundstücks informiert?

2. Wurde die Prüfung entsprechend der Prozessbeschreibung „Flächenveräußerung“ (Informationsvorlage VI-DS-06017 „Weiterentwicklung des Strategischen Flächenmanagements - Soll-Konzeption“, Anlage 2 oder VII-F-09431-AW-01, Anlage 2) durchgeführt?

3. Wurde das Grundstück den anderen Beteiligungsunternehmen aktiv zur Bedarfsprüfung vorgelegt? Aus welchen Gründen konnte kein Bedarf festgestellt werden?


 

Antwort

1. Wann wurde die Stadtverwaltung durch die LWB über die Entbehrlichkeit des angebotenen Grundstücks informiert?

Die Anfrage betrifft den Verkauf eines Baugrundstückes für ein Einfamilienhaus in der Erla-Siedlung.

Diesbezüglich erfolgte seitens der LWB die Anmeldung nicht betriebsnotwendiger Grundstücke der Erla-Siedlung mit Anschreiben an den OBM vom 02.05.2019. Hierbei wurde als Hintergrundinformation zugleich das Gesamtkonzept zur Entwicklung der Erla-Siedlung mit übermittelt. Seitens des Liegenschaftsamtes erfolgte die Vermarktungsfreigabe mit Schreiben vom 21.11.2019.

2. Wurde die Prüfung entsprechend der Prozessbeschreibung „Flächenveräußerung“ (Informationsvorlage VI-DS-06017 „Weiterentwicklung des Strategischen Flächenmanagements - Soll-Konzeption“, Anlage 2 oder VII-F-09431-AW-01, Anlage 2) durchgeführt?

Ja, eine entsprechende Entbehrlichkeitsprüfung wurde durchgeführt.

3. Wurde das Grundstück den anderen Beteiligungsunternehmen aktiv zur Bedarfsprüfung vorgelegt? Aus welchen Gründen konnte kein Bedarf festgestellt werden?

Ja, das antragsgegenständliche Einfamilienhausgrundstück wurde auch den anderen Beteiligungsunternehmen zur Bedarfsprüfung vorgelegt. Im Rahmen dessen wurde ein Bedarf durch die Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH gemeldet. Dieser Bedarf konnte an einem geeigneteren Standort (vgl. Projekt „Demenzdorf“) angesiedelt werden. Andere Beteiligungsunternehmen haben nach eigenständiger Prüfung ihrer jeweiligen spezifischen Betriebsimmobilienbedarfe keinen Bedarfe an dem antragsgegenständlichen Einfamilienhausgrundstück gemeldet.