VII-F-09615 Der zweite Kahlschlag in zwei Jahren? Drohende Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt in Leipzig 2024 - Nachfrage zu Anfrage VII-F-09069 und VII-F-09188

Fraktion Die Linke

Bisher sind wir von Kürzungen der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitarbeitslosen/Langzeitleistungsbeziehern für 2024 ausgegangen. Mit der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zeichnet sich wohl eine geänderte Sachlage hinsichtlich Kürzungen bzw. Zuweisung zusätzlicher Mittel für die Jobcenter ab (vgl. VII-F-09069 und VII-F-09188). Es stehen wohl dennoch sowohl für die Eingliederungsmaßnahmen als auch für die Verwaltungskosten des Jobcenters Veränderungen in erheblichem Umfang im Raum.

Daher fragen wir nach:  

  1. Wie wirken sich die o.g. Veränderungen der Mittelzuweisungen voraussichtlich (oder schon gesichert) auf das Jobcenter Leipzig hinsichtlich der Mittelausstattung für den Eingliederungshaushalt und den Verwaltungshaushalt im Jahr 2024 aus und wie hoch ist die geplante Umschichtung aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt im Jahr 2024, da die Beschlussfassung des Stadtrats den OBM beauftragt hat, eine Umschichtung von 0 Euro durchzusetzen?
  2. Wie wirken sich die o.g. Veränderungen der Mittelzuweisungen voraussichtlich (oder schon gesichert) auf den Personalbestand und die Personalabbauplanungen des Jobcenters Leipzig im Jahr 2024 aus?
  3. In welchem Umfang sollen für 2024 und ggf. Folgejahre ESF-Projekte und die Projekte der Fachkräfteallianz der Stadt Leipzig zur Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen herangezogen werden?
  4. Wie hoch war die Aktivierungsquote für Langzeitarbeitslose/Langzeitleistungsbeziehende 2022 und 2023? (Hier bitte nur aktualisierte Werte angeben im Vgl. zu VII-F-09069 und VII-F-09188!)
  5. Wie viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit welchen durchschnittlichen Laufzeiten für wie viele Teilnehmende plant das Jobcenter für das Jahr 2024 und wie viele wurden in 2022 und 2023 durchgeführt? (Hier bitte nur aktualisierte Werte angeben im Vgl. zu VII-F-09069 und VII-F-09188!)
  6. Wie viele und welche Träger wurden in das Interessebekundungsverfahren bzw. nach dessen Abbruch im Rahmen der gezielten Trägeransprache in die Vereinbarungen zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen letztlich einbezogen?
  7. „Die Stadtverwaltung prüft derzeit welche Aufgabenbereiche, bspw. durch die Umsetzung von Stellen, fortgeführt werden können, welche Stellen anderweitig kompensiert werden können oder wegfallen“ (vgl. Antwort zu Frage 7, VII-F-09188-AW-01). Wie ist hier der Sachstand? Wie vielen Stellen mit welchen Aufgabenbereichen werden durch eine fehlende Steuerung perspektivisch wegfallen? Bitte alle Stellen sowie Kompensationsmöglichkeiten benennen – sofern aktualisierte Angaben über VII-Ifo-07911 hinaus möglich sind (nicht nur Schulbibliotheken)!)

Antwort

Frage 1:
Wie wirken sich die o.g. Veränderungen der Mittelzuweisungen voraussichtlich (oder schon gesichert) auf das Jobcenter Leipzig hinsichtlich der Mittelausstattung für den Eingliederungshaushalt und den Verwaltungshaushalt im Jahr 2024 aus und wie hoch ist die geplante Umschichtung aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt im Jahr 2024, da die Beschlussfassung des Stadtrats den OBM beauftragt hat, eine Umschichtung von 0 Euro durchzusetzen?

Antwort:

Da der Bundeshaushalt 2024 noch nicht verabschiedet ist, arbeitet das Jobcenter Leipzig bei seinen vorläufigen Planungen für 2024, mit den letzten bekannt gegebenen, vorläufigen Schätzwerten (Stand November 2023). Nach der erwarteten Verabschiedung des Bundeshaushaltes müssen die Mittel daraufhin noch zugeteilt werden. Aktuell wird in der Bereinigungsvorlage 2024 des Bundesministeriums der Finanzen ebenso davon ausgegangen, dass kein zu verteilender Haushaltsausgaberest vom Bund an die Jobcenter zurückfließen wird. Es werden aktuell daher keine zusätzlichen Gelder neben den bekannten Schätzwerten erwartet.

Es ist derzeit nicht möglich, genauere Aussagen zu treffen.

Frage 2: Wie wirken sich die o.g. Veränderungen der Mittelzuweisungen voraussichtlich (oder schon gesichert) auf den Personalbestand und die Personalabbauplanungen des Jobcenters Leipzig im Jahr 2024 aus?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3: In welchem Umfang sollen für 2024 und ggf. Folgejahre ESF-Projekte und die Projekte der Fachkräfteallianz der Stadt Leipzig zur Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen herangezogen werden?

Antwort:

Das Jobcenter Leipzig beantragt Projekte aus ESF-Förderrichtlinien, sofern diese für die Kundschaft passen und das JC Leipzig selbst als Antragsteller auftreten darf.

Darüber hinaus beteiligt sich das Jobcenter Leipzig als Kooperationspartner in Projekten, die für die SGB II-Zielgruppe durch den ESF konzipiert wurden und ausschließlich Träger Projektantragsteller sein dürfen (bspw. „Schritt für Schritt“ und „Tandem“).

Zudem finden Verweisberatungen statt. Hierbei handelt es sich um Angebote, die über den ESF finanziert werden, aber das Jobcenter Leipzig weder Antragsteller noch Kooperationspartner ist.

Aktuelle Bundesprojekte, finanziert aus dem ESF. Jobcenter als Antragsteller:

  • rehapro (2 laufende Projekte im JC Leipzig („Lipsy“ und „SanusLE“) und ab 01.03.2024 ein weiteres, dann 3. Förderprojekt („gemeinsam gesund (G2)“)

Weitere aktuelle ESF-Projekte - Jobcenter Leipzig als Kooperationspartner:

  • „Joblinge“ und „Joblinge Kompass“ (je eine Maßnahme) – ab 10/2022
  • Jugendberufshilfe (1 Maßnahme) – ab 10/2022
  • „Rat geben – Ja zur Ausbildung“ (Verweisberatung) - laufend
  • „Tandem“ (2 Maßnahmen) – 01.08.2023 bis 31.07.2026
  • „Produktionsschule“ (1 Maßnahme) – 01.02.2023 bis 31.12.2024
  • „Schritt für Schritt“ – 14.10.2022 bis 31.03.2024 sowie eine Maßnahme ab 01.04.2024
  • „ZugeTan“ – 01.10.2023 bis 31.03.2025
  • „Nachhaltige Stadtentwicklung“ (Verweisberatung / Angebote in den Quartieren) – Start in 2024
  • „Base Leipzig“ – TN-Dauer individuell.

Im Jahr 2023 wurden zudem durch die Fachkräfteallianz Leipzig (FKA) 15 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 1,27 Mio. EUR gefördert. Darunter auch Projekte, die sich der Integration von langzeitarbeitslosen oder arbeitsmarktfernen Menschen widmen. Zum Beispiel das Interkulturelle Frauen- Informations- und Begegnungszentrum „Frauen in Arbeit“. Die FKA Leipzig strebt auch in 2024 und in den Folgejahren eine größtmögliche Mittelauslastung und die Fortsetzung erfolgreicher Projekte an. Eine Übersicht zur Projektförderung der Fachkräfteallianz Leipzig kann der Informationsvorlage - VII-Ifo-08235 „Evaluation der Fachkräfteallianz Leipzig und Anpassung an neue Herausforderungen“ entnommen werden.

Frage 4: Wie hoch war die Aktivierungsquote für Langzeitarbeitslose/Langzeitleistungsbeziehende 2022 und 2023? (Hier bitte nur aktualisierte Werte angeben im Vgl. zu VII-F-09069 und VII-F-09188!)

Antwort:

Für die Aktivierungsquoten gibt es aktuelle Zahlen bis September 2023.
(Bisheriger Berichtsstand in den o. g. Ratsanfragen war März 2023).

Berichtsmonat

Aktivierungsquote der LZB im Berichtsmonat in %

Zahl der LZB in Maßnahmen der aktiven Arbeits-förderung

Anzahl der LZB

Juni 23

8,8

2.053

23.317

September 23

9,1

2.089

22.951

 

Frage 5: Wie viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mit welchen durchschnittlichen Laufzeiten für wie viele Teilnehmende plant das Jobcenter für das Jahr 2024 und wie viele wurden in 2022 und 2023 durchgeführt? (Hier bitte nur aktualisierte Werte angeben im Vgl. zu VII-F-09069 und VII-F-09188!)

Antwort:

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 11.246 Eintritte in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen realisiert, 2023 waren es 9.400 (siehe Tabelle).

Auf Grund der unklaren Haushaltssituation hat das Jobcenter seine Maßnahmeeintrittsplanung für das Jahr 2024 auf Grundlage der ersten Schätzwerte aus dem November 2023 erarbeitet. Die Planung sieht insgesamt 5.749 Eintritte (Teilnehmer/-innen) in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vor, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach Zweckbestimmung – Teilnehmereintritte

Ist 2022

Ist 2023

Plan 2024       (Stand 9.11.2023)

I. Integrationsorientierte Leistungen

8.871

7.683

4.467

darunter:

 

 

 

FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung

986

1.098

1.013

MAT – Maßnahmen bei Dritten (Trägern)

4.528

4.547

2.413

MAT – spezielle Maßnahmen für Asylberechtigte

436

438

66

MAG – Maßnahmen bei Arbeitgebern

498

422

228

Selbstständige – Spezielle Maßnahmen für Selbstständige

234

246

213

EGZ - Eingliederungszuschuss

552

472

300

§ 16e (Langzeitarbeitslose)

29

12

0

weitere Maßnahmen (Einstiegsgeld, Vermittlungsgutschein)

1.608

448

234

II. Beschäftigungsschaffende Maßnahmen

2.302

1.655

1.208

darunter:

 

 

 

AGH - Arbeitsgelegenheiten

2.178

1.647

1.110

§16i (Teilhabe)

124

8

98

III. Spezielle Maßnahmen für Jüngere

73

62

74

darunter:

 

 

 

BaE – außerbetriebliche Berufsausbildung

25

16

14

EQ – Einstiegqualifizierung

48

26

60

weitere Maßnahmen

-

20

-

Gesamt

11.246

9.400

5.749

 

Frage 6: Wie viele und welche Träger wurden in das Interessebekundungsverfahren bzw. nach dessen Abbruch im Rahmen der gezielten Trägeransprache in die Vereinbarungen zur Durchführung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen letztlich einbezogen?

Antwort:

Im Ergebnis wurden acht große Maßnahme-Träger der Region einbezogen. Das Jobcenter gibt an, die Namen der Träger aus Datenschutzgründen erst nach vorheriger Freigabe durch den jeweiligen Träger veröffentlichen zu können. Diese Freigaben liegen momentan nicht vor.

Frage 7: „Die Stadtverwaltung prüft derzeit welche Aufgabenbereiche, bspw. durch die Umsetzung von Stellen, fortgeführt werden können, welche Stellen anderweitig kompensiert werden können oder wegfallen“ (vgl. Antwort zu Frage 7, VII-F-09188-AW-01). Wie ist hier der Sachstand? Wie vielen Stellen mit welchen Aufgabenbereichen werden durch eine fehlende Steuerung perspektivisch wegfallen? Bitte alle Stellen sowie Kompensationsmöglichkeiten benennen – sofern aktualisierte Angaben über VII-Ifo-07911 hinaus möglich sind (nicht nur Schulbibliotheken)!)

Antwort:

Die Beschlussvorlage - VII-DS-09067 „Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben 2024“ werden die Stellen detailliert dargestellt. Die Vorlage wird ab dem 23.01.2024 in den Fachausschüssen

  • Wirtschaft, Arbeit und Digitales,
  • Jugend, Schule und Demokratie sowie
  • FA Umwelt, Klima und Ordnung

behandelt.

Im Zusammenhang mit dieser Vorlage wurden die Fachdezernate beauftragt bis Ende März Lösungsvorschläge zur Kompensation wegfallender Maßnahmen für den Bereich Schulbibliotheken und Stadtsauberkeit (EB Stadtreinigung) zu erarbeiten. Ob hierbei eventuell zusätzliche Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung Berücksichtigung finden können, hängt vom Haushalt 2024 des Jobcenters ab.