VII-F-09606 Situation Knautnaundorfer Straße

Stadtrat Sören Pellmann

Nachdem im Jahr 2023 mehrere Termine zur Situation in der Knautnaundorfer Straße stattgefunden haben, hat sich die Situation nicht verändert. Bei einem Vor-Ort-Termin am 10. August 2023 wurden unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Situation in der Knautnaundorfer Straße in Augenschein genommen. Bei diesem Treffen wurden auch Sofortmaßnahmen angekündigt (Baumschnitt, Behebung von akuten Unfallschwerpunkten im Gehwegbereich etc.)

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2023 in der Knautnaundorfer Straße vorgenommen bzw. beauftragt vorzunehmen?
  2. Wie wurden Anwohnerinnen und Anwohner in diese Prozesse einbezogen?
  3. Gab es Absprachen und Verständigungen mit dem Siedlerverein in dieser Angelegenheit?
  4. Welche baulichen Maßnahmen sind im Bereich der Knautnaundorfer Straße geplant (aufgeschlüsselt nach der Art der Maßnahme und der konkreten zeitlichen Realisierung)?

 

Antwort

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2023 in der Knautnaundorfer Straße vorgenommen bzw. beauftragt vorzunehmen?

Es wurden vier Bereiche auf dem Gehweg festgelegt, in denen dann bis Mitte August der Asphalt ausgetauscht wurde.

2. Wie wurden Anwohnerinnen und Anwohner in diese Prozesse einbezogen?

3. Gab es Absprachen und Verständigungen mit dem Siedlerverein in dieser Angelegenheit?

Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden über den Siedlerverein einbezogen. Dieser hat auch an einem Ortstermin teilgenommen und in diesem Rahmen auf diverse Punkte zur Beachtung und Umsetzung hingewiesen (u.a. Beseitigung von Stockausschlägen am Baumstämmen, Freistellen der Beleuchtung, Wiederherstellen des Lichtraumprofils des Gehwegs, eine beschädigte Verrohrung und ein illegal zugemauerter Durchlass). Mit der Umsetzung wurde der Eigenbetrieb Stadtreinigung noch im vergangenen Jahr durch das ASG beauftragt. 

5.  Welche baulichen Maßnahmen sind im Bereich der Knautnaundorfer Straße geplant (aufgeschlüsselt nach der Art der Maßnahme und der konkreten zeitlichen Realisierung)?

Derzeit ist die Vorplanung zu überarbeiten, da aufgrund der geometrischen Zwänge eine angestrebte weitgehende Erhaltung des Baumbestandes nur möglich ist, wenn von den städtischen Ausbaustandards der Gehwege abgewichen wird. Auf der Ostseite bedeutet dies unter anderem untermaßige, teils mit wassergebundener Decke ausgebildete Gehwegbereiche. Eine Kompensation wird, sofern möglich, durch die Anordnung von Querungshilfen angestrebt. Es wird geprüft, ob Fußgängerüberwege angeordnet werden können oder bauliche Überquerungsanlagen vorzusehen sind. Die weitere Gestaltung dieser Ansätze erfolgt in den weiteren Abstimmungen sowie Planungsphasen. Nach aktuellem Stand ist die Einordnung der Maßnahme, je nach Ergebnis der Vorplanung, für 2025 vorgesehen.