VII-F-09562 - Nachfrage zu Anfrage - VII-F-09394: Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung

Stadträtin Juliane Nagel

Im April 2023 beschloss der Stadtrat den Antrag VII-A-07897-NF-02 zur Prüfung von Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung. Durch die Antworten zur Anfrage VII-F-09394 erklärte die Verwaltung nun sinngemäß, dass eine Umsetzung aufgrund der aktuellen Ressourcenplanung leider zeitnah nicht erfolgen kann. Ebenso wird ausgeführt, dass für eine Umsetzung mehr getan werden muss, als ein Tempo 30 Schild aufzustellen. An der Wolfgang-Heinze-Straße gibt es zwischen Connewitzer Kreuz und B2 keine Kreuzung mit Lichtsignalanlagen, einzig eine Fußgängerampel in Höhe der Mathildenstraße. Eine Straßenbahnlinie fährt ebenso seit 2015 nicht mehr, die Buslinie 70 eher sporadisch und sicherlich nicht mit programmierter ÖPNV-Bevorrechtigung.

Nachfragen an die Stadtverwaltung:

  1. Welche Punkte müssten im Vorfeld konkret an der Wolfgang-Heinze-Straße angepasst werden, die für das Setzen von Tempo 30 Schildern tatsächlich erforderlich sind?
  2. In welche zeitliche Abfolge ordnet sich die Wolfgang-Heinze-Straße in die beschlossenen Maßnahmen des gültigen Lärmaktionsplans ein?
  3. Welche Ressourcen müssten in der Stadtverwaltung vorgehalten werden, damit die Maßnahmen (welche zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm getroffen werden) auch tatsächlich zeitnah umgesetzt werden?

 

Antwort

  1. Welche Punkte müssten im Vorfeld konkret an der Wolfgang-Heinze-Straße angepasst werden, die für das Setzen von Tempo 30 Schildern tatsächlich erforderlich sind?

Fast alle Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet, an denen Linienverkehr der LVB verkehrt, sind mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung ausgestattet. Auch die Fußgängersignalanlage in Höhe Herderstraße weist entsprechende Funktionalitäten auf. Vor der Anordnung und Umsetzung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sind daher die Lage der Meldepunkte zu prüfen und ggfs. zu korrigieren und die Fahrzeiten neu zu berechnen.

2. In welche zeitliche Abfolge ordnet sich die Wolfgang-Heinze-Straße in die beschlossenen Maßnahmen des gültigen Lärmaktionsplans ein?

Wie in der Antwort zur Anfrage VII-F-09394 ausgeführt, liegt der Fokus zunächst auf der Umsetzung der noch offenen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan einschließlich seiner Fortschreibungen. Da fast alle dortigen Streckenabschnitte Lichtsignalanlagen beinhalten, sind Prüfungen und Anpassungen von 58 Lichtsignalanlagen und 14 Fußgängersignalanlagen erforderlich. Gemäß Arbeitsplan sollen diese Prüfungen bis 2026 abgeschlossen werden. Anschließend kann die Prüfung und Bearbeitung der Wolfgang-Heinze-Straße erfolgen, die nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans ist.

3. Welche Ressourcen müssten in der Stadtverwaltung vorgehalten werden, damit die Maßnahmen (welche zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm getroffen werden) auch tatsächlich zeitnah umgesetzt werden?

Für die Laufendhaltung der Lichtsignalanlagen stehen im Stellenplan vier Personalstellen zur Verfügung. Seit mehreren Monaten ist jedoch nur eine Stelle tatsächlich im Dienst. Die Gründe für die aktuelle Personalsituation sind vielfältig, u.a. Kündigung, Langzeiterkrankungen und ein erheblicher Fachkräftemangel. Die Nachbesetzung von offenen Stellen in diesem Aufgabenfeld gestaltet sich zudem äußerst schwierig (langwierige Verfahren, schlechte Bewerbelage). Der Schwerpunkt liegt deshalb auf der Besetzung der offenen Stellen des Stellenplans, der Mitarbeiterbindung und Abarbeitung entsprechend der genannten Priorisierung.