VII-F-09168 Vorbereitung auf die Entkriminalisierung von Cannabis – zusätzliche Aufgaben der Stadt Leipzig?

Fraktion DIE LINKE

Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird die Entkriminalisierung von Cannabis durch das Erlauben von gemeinschaftlichem, nicht-gewerblichem Eigenanbau und privatem Eigenanbau von Konsumcannabis vollzogen. Dies wird auch neue Aufgaben im Hinblick auf Aufklärung, Prävention, Jugend- und Gesundheitsschutz nach sich ziehen. Im Bereich der Primärprävention öffnet sich der Raum für eine faktenbasierende, tabufreie Aufklärung. Nach Einschätzungen von Trägern der Drogenhilfe wird vor allem auch die Multiplikator*innenfortbildung (z. B. Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Eltern) eine neue Bedeutung finden.

Die Jugendämter sollen zukünftig für Kinder und Jugendliche, die gegen das Konsumverbot unter 18 Jahren verstoßen, geeignete Frühinterventionsprogramme oder vergleichbare Maßnahmen anbieten. In den geplanten Anbauvereinigungen müssen Präventionsbeauftragte benannt werden, die auch mit der lokalen Suchtberatungslandschaft kooperieren sollen. Für Erlaubnis und Überwachung der Anbauvereinigungen sollen dagegen die Länder zuständig sein.

Wir fragen daher:

1. Wie bereitet sich die Stadt Leipzig auf die Entkriminalisierung von Cannabis im Rahmen der so genannten 1. Säule vor?

2. Welche zusätzlichen Aufgaben werden mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes auf die Stadt Leipzig zukommen?

3. Welche Mehrausgaben sind mit diesen Aufgaben verbunden und ist nach Kenntnis der Stadt eine Refinanzierung der zusätzlichen Aufgaben durch Bund oder Land geplant?

4. Sind der Stadt Leipzig bereits Initiativen zur Gründung von so genannten Anbauvereinigungen bekannt? Wenn ja welche bzw. wie viele?

5. Welche Aufgaben kommen der Stadt Leipzig in Bezug auf die Begleitung von Netzwerkpflege mit diesen Anbauvereinigungen zu?