VII-F-08171 Neuanlauf für kommunale Lösung für eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes

Fraktion DIE LINKE

Die auf Landesebene endlich diskutierte und verhandelte Einführung einer sachsenweiten elektronischen Gesundheitskarte ist zunächst gescheitert. In den Jahren 2023/24 wird es keine Lösung geben.

Am 10.06.2020 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Linksfraktion die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Personen mit Leistungsansprüchen nach § 3 AsylbLG.

Die Dresdner Stadtverwaltung hatte bereits 2021 ein positives Resümee des ersten Jahres Praxis in der Landeshauptstadt vorgelegt.

 

Wir bitten den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Plant die Stadtverwaltung angesichts der zunächst gescheiterten Verhandlungslösung auf Landesebene nun, den o. g. Stadtratsbeschluss umzusetzen?
  2. Wenn ja, mit welcher Zeitschiene, wenn nein, warum nicht?
  3. Wie viele Geflüchtete müssen derzeit die gesundheitliche Versorgung über Behandlungsscheine in Anspruch nehmen und würden von der Einführung der egK profitieren?
  4. Gibt es eine verbindliche Festlegung, dass Geflüchtete immer eine Überweisung durch Hausärzt*innen benötigen, um den Behandlungsschein für fachärztliche Behandlungen zu bekommen? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
  5. Gibt es einen Kriterienkatalog, nach dem die Mitarbeiter*innen des Sozialamtes entscheiden, welche medizinischen Leistungen Geflüchtete nach §§ 1a und 3 AsylBlG erhalten?