VII-F-08092 Männlich, weiblich, divers – noch nicht in der baulichen Lebenswirklichkeit angekommen?

Fraktion DIE LINKE

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 wurde die dritte Geschlechtsoption „divers“ im Personenstandsrecht eingeführt. 2022 veröffentlichte der Verein Deutscher Ingenieure in der Neuauflage der Richtlinienreihe VDI 6000 „Sanitärräume – Sanitärtechnik“ eine Empfehlung zur Schaffung von Unisex-Toiletten. Hierdurch soll die Diskriminierung von Menschen bei der Toilettenwahl beendet werden. Andere Städte haben an ihren Schulen bei Um- oder Neubauten bereits Unisex-Toiletten integriert. Auch bei freien Schulträgern in Leipzig gibt es erste positive Erfahrungen dazu.

Wir fragen daher:

  1. Inwieweit erachtet der Oberbürgermeister Unisex-Toiletten als wichtigen Bestandteil des diskriminierungsfreien Lebens in unserer Stadtgesellschaft?
  2. Besitzt der Oberbürgermeister Kenntnisse, welche Erfahrungen andere Städte mit der Umsetzung von Unisex-Toiletten – insbesondere im Schulbereich – bisher gemacht haben?
  3. Plant die Stadt Leipzig bei künftigen Schul-, Sporthallen- und anderen Verwaltungsbauten sowie bei Bestandsgebäuden der Verwaltung, Unisex-Toiletten zu integrieren? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wie gehen die Leipziger Beteiligungsunternehmen nach Kenntnis des Oberbürgermeisters mit der Thematik Unisex-Toiletten um?