VII-F-07713 Aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatler*innen in Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Sowohl Bundes- als auch Landesregierung haben bisher keine klaren Schutz-Regelungen für aus der Ukraine geflüchtete Personen, die dort einen befristeten Aufenthalt bspw. als Studierende hatten, gefunden.

In der Regel vergab die Ausländerbehörde Leipzig auch an benannte Drittstaatler*innen mit (un)befristetem Aufenthalt Fiktionsbescheinigungen, wenn sie ihren Aufenthalt in der Ukraine plausibel machen konnten. 

Wir bitten den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Drittstaatler*innen mit befristetem und unbefristetem ukrainischem Aufenthaltstitel wurden bisher in Leipzig registriert? (Bitte dabei auch Herkunftsländer vor dem Aufenthalt in der Ukraine angeben und wenn möglich, Studierende gesondert aufweisen.)
  2. Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden von Drittstaatler*innen mit befristetem und unbefristetem ukrainischem Aufenthaltstitel gestellt und wie wurden jene beschieden? Welche alternativen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten gibt es für diese Personengruppe aus Sicht der Stadtverwaltung?
  3. Nach welchen Kriterien prüft die Ausländerbehörde, ob aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige „sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können“, wie es in der Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-VO vorgesehen ist?
  4. Wie viele Pässe welcher Herkunftsländer wurden bisher von aus der Ukraine Geflüchteten eingezogen und mit welchem Ergebnis geprüft? Welche Rechtsmittel können Betroffene einlegen, in wie vielen Fällen erfolgte dies mit welchem Ergebnis?