Videoüberwachung

In der Zeitschrift „Der Spiegel“ (42/2001; S. 63) wurde die Aussage gemacht, dass in der Leipziger Innenstadt 112 Kameras installiert seien, die durch entsprechende Programmierung dazu geeignet sind, den Bewegungsablauf einzelner Personen gezielt zu verfolgen.
1. Welchen Wahrheitsgehalt ordnet die Verwaltung den im Spiegel gemachten Aussagen zu?

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

in der Zeitschrift „Der Spiegel“ (42/2001; S. 63) wurde die Aussage gemacht, dass in der Leipziger Innenstadt 112 Kameras installiert seien, die durch entsprechende Programmierung dazu geeignet sind, den Bewegungsablauf einzelner Personen gezielt zu verfolgen.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Welchen Wahrheitsgehalt ordnet die Verwaltung den im Spiegel gemachten Aussagen zu?

2. Wie viele Kameras sind in der Leipziger Innenstadt installiert, welche Standorte sind der Verwaltung bekannt und wie viele davon sind privat installierte Kameras?

3. Ist es der Stadtverwaltung bekannt, ob, und wenn, ja welche technischen Möglichkeiten existieren oder angewendet werden, die die Verfolgung des Bewegungsablaufes einzelner Personen in der Innenstadt ermöglichen?

4. Sind der Stadtverwaltung Planungen bekannt, Techniken, Verfahren oder Programmierungen zu installieren, die eine koordinierte Nutzung der innerstädtischen Kameras zur gezielten Videoüberwachung einzelner Personen oder Personengruppen ermöglichen?

5. Welche Behörden, Ämter oder andere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung der Stadt, des Landes oder des Bundes sind für die Einrichtung und Nutzung einer koordinierten Videoüberwachung in der Leipziger Innenstadt zuständig und verantwortlich?