Umsetzung des Prüfantrages im Zusammenhang mit der Einführung des Chipkartensystems

DIE LINKE. Fraktion

„Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist unter Beteiligung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu prüfen,
- ob die bestellten fachinhaltlichen Anforderungen an den Betrieb eines Chipkartensystems vollständig abgedeckt werden und
- ob das System gegenüber Alternativlösungen wirtschaftlich ist.

Am 18.07.2008 erging mit der Vorlage IV/2529 „Ausführungsbeschluss: Grundsatzentscheidung zur Einführung des Chipkartensystems zwecks Versorgung der Asylbewerber mit Sachleistungen und zur Auszahlung von Geldleistungen“ unter anderem folgender Beschluss:

„Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist unter Beteiligung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu prüfen,
- ob die bestellten fachinhaltlichen Anforderungen an den Betrieb eines Chipkartensystems vollständig abgedeckt werden und
- ob das System gegenüber Alternativlösungen wirtschaftlich ist.

Nach dieser ist entweder das System zu beauftragen oder eine Ausnahmegenehmigung beim Sächsischen Staatsministerium des Inneren bezüglich der Barauszahlung von Taschengeld und Sachleistungen (per Zahlungsüberweisungen) zu beantragen.“

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Haben diese Prüfungen stattgefunden und wenn ja, wie ist deren Ergebnis?

2. Wie ist der Stand der Einführung des Chipkartensystems, respektive der Beantragung der Ausnahmegenehmigung?