Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Rettungsdienstes

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Im Sommer vergangenen Jahres gab es in Sachsen Konflikte zwischen den Notärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens (KVS), die sich auch auf Leipzig auswirkten. Inzwischen gibt es Übergangsregelungen, die eine Aufstockung des Honorars für Notärzte beinhalten. ...
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung generell die im Gesetzentwurf enthaltenen Veränderungen für das Rettungswesen bezogen auf Leipzig?...

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

im Sommer vergangenen Jahres gab es in Sachsen Konflikte zwischen den Notärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens (KVS), die sich auch auf Leipzig auswirkten. Inzwischen gibt es Übergangsregelungen, die eine Aufstockung des Honorars für Notärzte beinhalten. Die im Sommer 2001 entstandene Situation verdeutlichte aber auch, dass das seit 1993 gültige Sächsische Rettungsdienstgesetz novellierungsbedürftig ist. Die Staatsregierung hat am 23. Oktober 2001 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Anhörung und damit zur Stellungnahme frei gegeben. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz spätestens Anfang 2003 in Kraft tritt.

Wir fragen Sie daher:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung generell die im Gesetzentwurf enthaltenen Veränderungen für das Rettungswesen bezogen auf Leipzig?

2. Welche Veränderungen sieht die Stadtverwaltung als positiv und welche eher als negativ an?

3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung das Ansinnen im Gesetzentwurf, die Leistungen des Rettungsdienstes künftig öffentlich auszuschreiben?

4. Wer erbringt gegenwärtig in Leipzig Leistungen des Rettungsdienstes und wie hoch ist der jeweilige Anteil der Anbieter?

5. Welche Meinung vertritt die Stadtverwaltung zum Vorhaben, den Einfluss der Krankenkassen auf den Rettungsdienst erheblich zu verstärken?