Stand der Erstellung des B-Planes Leinestraße für das Flurstück 232 (ehemalige Ausbildungsstätte der Deutschen Reichsbahn)

Jens Herrmann

Am 24.05.2004 hat der Grundstücksverkehrsausschuss einen Vorvertrag mit der Rheinbau GmbH zum Ankauf des Flurstückes 232 der Gemarkung Dölitz bestätigt. Ziel der Veräußerung war die Absicht der Rheinbau GmbH, auf dem genannten Flurstück eine aufgelockerte Wohnbebauung herzustellen. Dieses Vorhaben bedarf aber eines Bebauungsplanes und eines städtebaulichen Vertrages. Sämtliche Kosten der Erarbeitung des Bebauungsplanes wollte die Rheinbau GmbH übernehmen. Am 02. Juli 2007 berät der Grundstücksverkehrsausschuss wiederholt eine Änderungsvorlage mit dem Ziel, das Rücktrittsrecht vom Vorvertrag nun auf 5 Jahre zu verlängern, weil der notwendige Bebauungsplan bis heute keine Rechtskraft erhalten hat.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

1. Warum wurde bis heute dem Stadtrat kein Bebauungsplanentwurf, einschließlich eines Entwurfes des städtebaulichen Vertrages, vorgelegt?

2. Ist mit einer zeitnahen Fertigstellung dieses Bebauungsplanentwurfes seitens des zuständigen Dezernates noch zu rechnen oder wird seitens der Stadt die vorgesehene Wohnbebauung abgelehnt?

3. Wie hoch wären die Einnahmeausfälle für die Stadt, wenn sich die Rheinbau GmbH von diesem Vorhaben verabschiedenden würde?

4. Finden Sie, Herr Oberbürgermeister, den oben geschilderten Vorgang investorenfreundlich? Wenn nein, was wollen Sie unternehmen, um zu verhindern, das zukünftige Investoren nicht so lange vertröstet werden?