Risikomanagement bei Zinssicherungsgeschäften

DIE LINKE. Fraktion

Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2007 wurde der Einsatz von risikobehafteten Sicherungsinstrumenten im Zins- und Schuldenmanagement (durch Änderung der Hauptsatzung)der Stadt Leipzig ermöglicht.Die Dienstanweisung des OBM „soll die im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die organisatorischen Möglichkeiten innerhalb der Stadt Leipzig, die individuelle Zielsetzung des Zins- und Schuldenmanagements sowie die Risikotragfähigkeit der Stadt Leipzig angemessen berücksichtigen“.

Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2007 wurde durch Änderung der Hauptsatzung der Einsatz von risikobehafteten Sicherungsinstrumenten im Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig ermöglicht.
Als unabdingbare Voraussetzung für den Umgang mit Derivaten wurde in der Beschlussvorlage eine vom Oberbürgermeister zu erlassene Dienstanweisung zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten genannt.
Diese Dienstanweisung „soll die im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die organisatorischen Möglichkeiten innerhalb der Stadt Leipzig, die individuelle Zielsetzung des Zins- und Schuldenmanagements sowie die Risikotragfähigkeit der Stadt Leipzig angemessen berücksichtigen“.Gemäß Beschlusspunkt 2 soll der Stadtrat einmal im Jahr über die Zinsentwicklung und die eingegangenen Zinssicherungsgeschäfte informiert werden.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegt in der Zwischenzeit die in der Beschlussvorlage angekündigte Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten vor?
Wann wurde die Dienstanweisung in Kraft gesetzt?
Wurden bereits vor Inkraftsetzung der Dienstanweisung solche Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen und mit wem?

2. Wann wird der Stadtrat im Jahre 2008 über die Zinsentwicklung und die eingegangenen Zinssicherungsgeschäfte informiert?